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Huber-Hotz Annemarie · 2004-06-14

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-06-14

Wortprotokoll

Bei jeder Einladung an den Bundesrat prüft die Bundeskanzlei aufgrund bestimmter Kriterien, ob eine Teilnahme eines Mitgliedes des Bundesrates angezeigt ist oder nicht. Das politische Interesse, die Nähe des Anlasses zu einer Bundesaufgabe sowie die internationale, regionale oder sprachregionale Bedeutung sind einige dieser Kriterien, die wir bei der Prüfung beiziehen.

Beim Christustag 2004 handelte es sich um einen Anlass der Freikirchen. In der Regel nimmt der Bundesrat nur an Anlässen der drei offiziellen Landeskirchen teil. Nach einer ersten Prüfung durch die Bundeskanzlei wurden alle Mitglieder des Bundesrates angefragt, ob sie an einer Teilnahme interessiert seien. Die Umfrage hat leider ergeben, dass kein Mitglied des Bundesrates zur Verfügung stand.

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