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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-06-15

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-15

Wortprotokoll

Die Mehrheit der SPK empfiehlt Ihnen klar, hier ihrem Antrag zu folgen und den Antrag der Minderheit Garbani abzulehnen.

Beratende Kommissionen gibt es auf Stufe Bund relativ viele. In der Mehrheit der Fälle haben sich diese Kommissionen bewährt, weil man schlicht nicht alles selber wissen kann und auf Beratung angewiesen ist. Es ist natürlich so: Beratung ist das eine, aber die Entscheidkompetenz bleibt beim Bundesrat, und er trägt natürlich auch die Verantwortung. Diese lässt sich nicht delegieren.

In diesem Artikel wollen wir die Aufgabe der EKA näher definieren. Es blieb weitgehend unbestritten, dass das notwendig ist, und der vorliegende Minderheitsantrag zu Absatz 4bis wurde mit 11 zu 5 Stimmen abgelehnt. Mit diesem Antrag wird verlangt, dass die EKA zusätzlich hinzugezogen wird bei der Beurteilung, ob ein schwerwiegender persönlicher Härtefall im Sinne des Asylgesetzes besteht oder nicht. Das ist ein falscher Ansatz. Es handelt sich hier ja um konkrete Fälle, welche eine Behörde, das Imes, zu entscheiden [PAGE 1082] hat. Das sind Rechtsfälle, und hier braucht es weder eine Beratung noch eine weitere Kommission, sondern diese Rechtsfälle sind von der zuständigen Behörde nach klaren Kriterien und aufgrund der Praxis zu entscheiden.

Die EKA kann gewisse Entwicklungen verfolgen und dazu Stellung nehmen, nicht aber zum einzelnen Gesuch, nicht zum konkreten Fall. Das ist Sache der richterlichen Behörde. Überdies wäre das für die EKA eine Überforderung. Es wurde bereits erwähnt, dass sie viermal pro Jahr tagt; sie hätte gar keine Zeit, sich auch noch zur grossen Zahl der Härtefälle zu äussern.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, den Antrag der Minderheit Garbani abzulehnen.