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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2004-06-16

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Teuscher verlangt die Ausarbeitung eines Gesetzes zum Handel und Verkauf von Erdöl in der Schweiz und von der Schweiz aus. Dieses Gesetz sollte im Wesentlichen zwei Punkte umfassen:

1. In der Schweiz dürfte nur Erdöl in den Verkauf gelangen, welches mit Schiffen transportiert wurde, welche die jeweils strengsten zurzeit gültigen Sicherheitsnormen der EU, der USA oder internationaler Übereinkommen erfüllen.

2. Wer in oder von der Schweiz aus mit Erdöl handelt, das mit Schiffen transportiert wird, die nicht die [PAGE 1110] Sicherheitsnormen gemäss Frau Teuscher bzw. Punkt 1 erfüllen, ist schadenersatzpflichtig für alle Schäden, die verursacht werden.

Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Teuscher keine Folge zu geben.

Mit diesem Antrag der Kommission soll nicht beschönigt werden, was auf Weltmeeren geschieht und was verdient, angeprangert zu werden. Aber es gilt, die Realitäten bei der Gesetzgebung, bei der Umsetzung, beim Vollzug zu beachten. Es ist nicht nur so, dass die Schweiz keine eigenen Küsten, keine Häfen und keine eigenen Öltanker hat, die unter ihrer Flagge fahren; vielmehr sind die mit den Öltankern verbundenen Probleme nur mit Hilfe von internationalen Übereinkommen und Regeln zu lösen. So ist die Schweiz im ständigen Ausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) vertreten, eine Organisation notabene der Uno. Innerhalb der IMO befasst sich der Ausschuss für Sicherheit auf hoher See gerade mit diesen Fragen der sicheren Öltransporte. Die IMO hat auch eine Haftpflichtkonvention erlassen, die von der Schweiz ratifiziert ist, und ergänzend soll die Ratifizierung der United Nations Convention on the Law of the Sea hier in der Schweiz vorangetrieben werden.

Zusätzlich ist die Schweiz auch in der WTO aktiv. Sie setzt sich dafür ein, dass das Verhältnis zwischen WTO-Regeln und Umweltabkommen geklärt wird. Denn aufgrund des heute geltenden WTO-Rechtes wird argumentiert, dass eine Unterscheidung zwischen Prozess- und Produktionsmethoden nicht möglich sei. Aber gerade diese Unterscheidung wäre eine der vielen Voraussetzungen für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Teuscher. Denn in Rotterdam und anderswo werden die Rohöle aus verschiedenen Herkunftsländern, aus verschiedenen Schiffen und anderen Transportmitteln gemischt. Es kann nicht nachvollzogen werden, welches Öl in die Schweiz eingeführt wird, woher dieses Öl stammt, aus welchen Tankern es kommt. Kommt hinzu, dass ein wesentlicher Teil unserer Importe raffinierte Öle und Derivate von Rohöl betrifft.

Wir müssen also feststellen, dass die Begehren der Initiantin nicht erfüllt werden können.

Erstens ist nicht feststellbar, wie das in der Schweiz zum Verkauf gelangende Erdöl transportiert worden ist. Zweitens können wir nicht unter Ausklammerung des internationalen Rechtes und der WTO-Regeln im Binnenland Schweiz Haftungsregeln für die internationale Schifffahrt für Schäden auf den Weltmeeren erlassen; über Schäden von Schiffen, die unter fremder Flagge fahren, können wir nicht legiferieren. Selbst wenn die schweizerische Rechtsetzung durchsetzbar wäre, was nach Meinung der Kommission nicht möglich ist, wäre der Erfolg sehr fraglich. Händler mit Sitz in der Schweiz, die mit der Initiative Teuscher angepeilt werden, würden ohne Zweifel ihr Domizil schlagartig wechseln. Damit wäre niemandem geholfen, im Gegenteil: Es gingen der Schweiz wertvolle Arbeitsplätze und Steuereinnahmen verloren.

Wir können aber feststellen, dass das Problem, das Frau Teuscher angesprochen hat, eine wesentliche Entschärfung erfahren hat. Ich verweise auf eine Publikation in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 6./7. Dezember 2003 auf Seite 19. Da ist zu lesen, dass gerade als Folge dieses "Prestige"-Unfalls die zur Uno gehörende Internationale Seeschifffahrts-Organisation einstimmig für ein generelles Vorziehen der Frist auf April 2005 stimmte. Bis dahin, also bis im April nächsten Jahres, müssen alle Tanker mit nur einer Hülle ausgemustert werden, die 1977 oder früher gebaut wurden. Jüngere Schiffe dürfen noch bis 2010 fahren. Weiter ist festgehalten, dass die Europäische Union als Folge dieses "Prestige"-Unfalls mit Schweröl beladenen Tankern das Anlaufen von EU-Häfen verboten hat, wenn diese Schiffe nur über eine Hülle verfügen. Eine wesentliche Verbesserung ist also festzustellen.

Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, der Kommission zu folgen und der Initiative von Frau Teuscher keine Folge zu geben.