Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2004-06-16
Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-16
Wortprotokoll
Die grosse Mehrheit der Kommission in der damaligen Zusammensetzung war sich einig, dass dieser Weg so nicht eingeschlagen werden kann. Nicht für alle Mitglieder waren die Motive genau die gleichen. Die Überlegungen, die gemacht wurden, haben nicht für alle die gleiche Bedeutung. Es ist in dem Sinne kein Aufeinanderschichten, sondern eher ein Aneinanderreihen von Gründen, das zur grossmehrheitlichen Ablehnung geführt hat.
Vorweg aber ist eines klarzustellen: Die Mehrheit lehnt den Vorstoss nicht deshalb ab, weil sie der Meinung wäre, es sei nun mit Zähnen und Krallen am heutigen Modell der Militärdienstpflicht festzuhalten, es könne darüber nicht gesprochen werden und die Militärdienstpflicht sei die einzige heilende Kraft der Nation. Im Gegenteil, die Mehrheit ist durchaus der Auffassung, dass - wie es auch der Sprecher der Minderheit sagte - in den nächsten Jahren hier intensive Diskussionen geführt werden müssen. Nur: Wenn es so sein sollte, wie es der Sprecher der Minderheit und Vertreter der CVP-Fraktion sagte, dass nämlich das Wehrpflichtmodell nicht mehr den Bedürfnissen der Armee und der Gesellschaft entspreche, dann müsste man es ändern. Dann darf man es nicht noch auf weitere Bereiche ausdehnen und sich dort wieder neue Probleme einhandeln.
Insgesamt sind es folgende Überlegungen, die die Mehrheit der Kommission zu diesem Ergebnis geführt haben:
1. Es stimmt nicht, dass der Personalbedarf der Armee auf diese Weise gesteuert werden soll, wie dies in der Begründung der Initiative gesagt wird. Man hat andere Instrumente, gute Instrumente, um den Personalbedarf der Armee zu steuern, falls er gesunken sein sollte.
2. Es ist eine vielleicht ideologische Frage oder eine Frage der ethischen Einstellung, wieweit es Aufgabe des Staates ist, soziales Verhalten in Formen von Zwangsarbeit bzw. Ausweitung von staatlicher Zwangsarbeit einzuüben. Es gibt ja nicht ein staatliches Prinzip, wonach alle Leute einen zwangsweisen Dienst an der Gemeinschaft leisten sollen. Es gibt also keinen Vorrang des Zwangsprinzips vor dem Marktprinzip. Wenn der Staat zum Mittel des Zwangs in Form der Wehrpflicht greift, ist dies eine besondere Massnahme für besondere, ausserordentliche Situationen. Aber es entspricht nicht unserer Staatsauffassung, dass das Mittel des Zwangs für den Normalfall, für die Bewältigung der normalen Probleme, ergriffen werden soll.
3. Es ist wahrscheinlich ein Bumerang für die betroffenen Bereiche. Wenn man Probleme hat, im Sozialbereich und im Pflegebereich der Spitäler genügend Personal zu finden, dann liegt das vielleicht daran, dass diese Personalkategorien im Marktvergleich unterbezahlt sind. Dann darf man doch diesen Mechanismus der Unterbezahlung nicht noch dadurch stützen, dass man in diesem Bereich zusätzlich gewissermassen in "Zwangsarbeiter" investiert! Denn damit schaden Sie gerade diesen Bereichen; deshalb wäre dies für diese Berufe langfristig ein Bumerang. Wenn Sie die sozialen und gesundheitlichen Berufe und andere Berufe im Dienste der Allgemeinheit aufwerten wollen, dürfen Sie gerade nicht mit diesen Mechanismen arbeiten, sondern Sie müssen dafür sorgen, dass die Marktvergleiche in diesen Bereichen wieder zum Spielen kommen, statt die Mechanismen auszuschalten.
4. Man müsste sich auch die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten eines solchen Dienstes überlegen. Ich denke an die Summe von Lohnersatz- und Abwesenheitskosten, an Kosten, die bei der Wirtschaft entstehen, weil dann die Leute an ihrem Arbeitsplatz, wo sie etwas von der Sache verstehen, fehlen, um in der gleichen Zeit zwangsweise an einem anderen Arbeitsplatz zu arbeiten, wo sie in ein paar Tagen angelernt wurden. Das kann ja nicht der Weg sein, auf dem wir diese Probleme lösen.
5. Dann ist das Problem der Gleichheit von Frauen und Männern nicht gelöst. Der Initiant hat diesen Einwand damit beantwortet, dass man bei den Frauen bei der traditionellen Situation bleiben könne, dass sich das Problem nur bei den Männern stelle. Das stimmt natürlich so nicht. Wenn es bei der Militärdienstpflicht gerade noch so schlecht und recht geht, den Unterschied zu begründen, so würde dies bei einem Sozialdienst wahrscheinlich verfassungsrechtlich und verfassungsethisch doch sehr schwer fallen.
6. Die Begründung der Wehrdienstpflicht ist eine Begründung, die sich aus der ausserordentlichen Situation ableitet, in die Staaten geraten können. Sie ist nicht eine Begründung, die sich auf den Normalzustand einer Gesellschaft stützt. Wenn die Begründung, wie immer wieder gesagt wird, für ausserordentliche Situationen nicht mehr überzeugt und deshalb das System der Militärdienstpflicht ins Wanken kommt, dann muss man wahrscheinlich dazu stehen und sich der Diskussion dort stellen, wo sie geführt werden muss. Aber man soll nicht das Problem praktisch zudecken, indem man das angezweifelte Modell noch auf andere Bereiche ausweitet.
7. Schliesslich muss ich darauf hinweisen, dass der immer wieder zitierte Bericht der Expertenkommission von 1996 auch zu diesem Schluss gekommen ist, zu dem die Mehrheit der Kommission gekommen ist.
Ich bitte den Rat, ebenfalls diesem Weg zu folgen.