Lexipedia

Leu Josef · Nationalrat · 2004-06-16

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Die Frage eines Sozialdienstes wurde in diesem Parlament schon mehrmals thematisiert. Der Initiant, unser ehemaliger Kollege Guido Zäch, hatte bereits 2001 mit einer Motion verlangt, dass ein Sozialjahr im Dienste der Allgemeinheit eingeführt werden sollte. Diese Motion ist im Plenum noch nicht behandelt worden. Weil die Einführung eines solchen Sozialdienstes aber eine Verfassungsänderung nötig macht - so auch die Antwort des Bundesrates auf diese Motion -, reichte alt Nationalrat Zäch am 26. September 2002 eine entsprechende parlamentarische Initiative ein, die Gegenstand unserer heutigen Beratung ist.

Als Vertreter der Minderheit und im Namen der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, dieser Initiative Folge zu geben. Wir haben in unseren Fraktionsberatungen festgestellt, dass die heutige Wehrpflicht nach Artikel 59 der Bundesverfassung weder den Bedürfnissen der Armee noch der gesellschaftlichen Realität entspricht. Wir wissen allerdings auch, dass mit dem heutigen, neuen Rekrutierungssystem nach "Armee XXI" viel differenzierter rekrutiert werden kann und dass sich entsprechende Erfolge einstellen, das heisst: Reduktion derjenigen, die dienstuntauglich sind oder die schon kurz nach Beginn einer Ausbildung in der Rekrutenschule diese Ausbildung abbrechen müssen; diese Zahlen haben sich reduziert.

Trotzdem glauben wir, dass hier Handlungsbedarf besteht. Im Zeichen der Wehrgerechtigkeit muss am verfassungsmässigen Grundprinzip festgehalten werden. Das will diese Initiative. Es soll auch weiterhin keine freie Wahl des Dienstes bestehen. Auch wenn ich vorhin festgehalten habe, dass mit dem neuen Rekrutierungssystem "Armee XXI" Verbesserungen erzielt werden, besteht dennoch viel Unmut, weil sich nach wie vor verschiedene Leute auf dem "blauen Weg" elegant einer Dienstleistung an unserer Gemeinschaft entziehen können. Nach wie vor geht man davon aus, dass ungefähr ein Drittel der Dienstpflichtigen militärdienstuntauglich ist. Diese Situation ist unbefriedigend und aus ethischer Sicht gegenüber jenen, welche ihren Militärdienst leisten, und gegenüber jenen, die Gewissensgründe geltend machen, nicht gerecht.

Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung steigt der Bedarf an Arbeitskräften in der Pflege von Kranken und älteren oder behinderten Menschen. Im Schlussbericht der Studienkommission "Allgemeine Dienstpflicht", die von unserer ehemaligen Kollegin Christiane Langenberger präsidiert wurde, geht man davon aus, dass für die kommenden Jahre vor allem in sozialen Bereichen und im Alterspflegebereich ein zusätzlicher Personalbedarf von über 50 000 Personen entstehen wird. Aus diesen Gründen kann man durchaus annehmen, dass einige Tausend Sozialdienstleistende sinnvoll eingesetzt werden könnten. Organisatorisch gesehen - und das scheint mir wichtig zu sein - wäre hierfür keine neue Institution zu schaffen, sondern es wäre eine Anlehnung an die Institution und die Infrastruktur des Zivildienstes denkbar.

Eine allgemeine Dienstpflicht liegt im Interesse des Staates, weil so auch das soziale Verhalten entsprechend gefördert werden und ein Dienst an der Gemeinschaft nicht einfach mit Geld abgegolten werden kann. Vielmehr müssen dann diese Leute in einem praktischen Einsatz etwas für die Allgemeinheit tun, wie jene, die Militärdienst leisten.

Ich bitte Sie abschliessend, mindestens in dieser Phase der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, damit alle Probleme, die in diesem Zusammenhang anstehen und wirklich im Interesse unserer Gemeinschaft und auch im Interesse der Wehrgerechtigkeit sind, gelöst werden können. Geben Sie der parlamentarischen Initiative Folge, damit die Sache angepackt wird und in den entsprechenden Kommissionen einer Lösung zugeführt werden kann.

[PAGE 1105]