Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2004-06-16
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2004-06-16
Wortprotokoll
Herr Blocher, Sie haben gesagt, diese neuen Bestimmungen gälten nur für den Moment der Trauung und einen Fall, wie ihn Dani Vischer geschildert hat - in dem jemand im Nachhinein einfach eine unbequeme Ehefrau loswerden will und sagt, es habe sich um eine Scheinehe gehandelt -, gäbe es nicht. Aber in Artikel 105 Ziffer 4 heisst es eben, ein Ungültigkeitsgrund liege vor, wenn nicht eine Ehe begründet werden solle, und in Artikel 109 Absatz 3 heisst es, die Vaterschaftsvermutung des Ehemannes entfalle, wenn die Ehe für ungültig erklärt worden sei. Das heisst doch, dass man im Nachhinein eine Ehe für ungültig erklären kann. Es geht also nicht nur um den Moment der Trauung, sondern es geht darum, Ehen im Nachhinein für ungültig zu erklären.