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Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-06-16

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-06-16

Wortprotokoll

Wenn ich die Minderheit richtig verstehe, will sie nicht, dass die Frage der längeren Aufbewahrung in einer Verordnung geregelt wird, sondern sich direkt aus dem Gesetz ergibt, ohne dass klare Richtlinien vorhanden sind, unter welcher Voraussetzung diese Verwahrung überhaupt möglich ist. Dies erachte ich als ziemlich abwegig. Das heisst, ich erachte die Fassung des Bundesrates für besser und rechtsstaatlich korrekter. Man kann sich natürlich fragen, ob diese ganze Bestimmung in rechtsstaatlichem Lichte besehen tatsächlich zulässig ist. Ich bestreite das, denn es ist ein übermässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und stimmt mit den Richtlinien des Datenschutzes und mit dem Datenschutzgesetz nicht überein und ist auch verfassungsmässig fragwürdig.

Nachdem kein Ablehnungsantrag vorliegt, plädiere ich dafür, dass die Mehrheitsfassung der Minderheitsfassung vorgezogen wird.

Wir sind gespannt, wie der Bundesrat das im Einzelnen regelt, wenn er das in einer Verordnung vorsieht. Ich nehme an, der Bundesrat ist mit mir der Meinung, dass er nur EMRK- und verfassungskonforme Verordnungen erlassen darf. Ich denke, es ist ihm auch bewusst, dass das Datenschutzgesetz ein übergeordnetes Gesetz ist und die Verordnung mit dem Datenschutzgesetz übereinstimmen muss.