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Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-06-08

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-06-08

Wortprotokoll

In der Stellungnahme vom 17. Februar 1999 teilt der Bundesrat die Anliegen des Motionärs in grundsätzlicher Hinsicht. Dabei verweist er auf die verschiedenen laufenden Abklärungen, insbesondere jene im Rahmen der Nationalen Plattform Naturgefahren (Planat). Aber aus verfassungsmässigen Gründen - Fehlen einer Verfassungsnorm, prioritäre Verantwortung der Kantone - ist es leider nicht möglich, den Vorstoss in der verbindlichen Form einer Motion entgegenzunehmen. Wie der Bundesrat am 17. November 1999 in Beantwortung der Einfachen Anfrage Jossen vom 3. September 1999 (99.1128, Erdbeben in der Türkei) festgehalten hat, wird die Planat bis Ende 2000 zuhanden der Landesregierung ein Massnahmenpaket zur Erdbebensicherheit vorlegen und zu gegebener Zeit Anträge bezüglich der allfälligen Schaffung eines Gesamtartikels betreffend die Naturgefahren - inklusive Erdbeben, Herr Jossen - in der Bundesverfassung stellen.

Ein erster Entwurf zu einem entsprechenden Strategiebericht liegt heute verwaltungsintern vor. Parallel zu diesen Abklärungen werden zurzeit in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesamtes für Wasser und Geologie Massnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit der in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallenden Bauwerke beziehungsweise Infrastrukturbereiche erarbeitet. Ich weise Sie diesbezüglich auch auf eine Berichterstattung der "NZZ" vom 3. Juni 2000 hin, die sehr prominent - "Unterschätztes Bebenrisiko. Bund genehmigt nur noch erdbebensichere Bauwerke" - alles festhält.

Herr Jossen, ich kann Ihnen sagen, dass wir die Sache ernst nehmen; aber wir können aus den Gründen, die ich jetzt erläutert habe - die Sache betrifft die Verantwortung der Kantone -, den Vorstoss nicht als Motion entgegennehmen. Ich bitte Sie deshalb, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.