Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-06-17
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission macht nichts anderes, als dass sie die Erleichterungen bei der direkten Besteuerung und bei der Verrechnungssteuer auch für die Mehrwertsteuer vorsieht. Worum geht es?
1. Gemäss geltender Bundesgerichtspraxis ist es so, dass eine Steuerleistung jetzt schon entsteht, auch wenn nur der Namenszug oder das Logo des Sponsors aufgeführt wird. Das wollen wir im Sinne einer rechtlichen Klärung in Zukunft nicht mehr.
2. Sie sehen aber auf Ihrer Fahne bei Artikel 33a des Mehrwertsteuergesetzes, dass wir Einschränkungen vorsehen. Sie dürfen also nur den Namen des Beitragszahlers und allenfalls dessen Logo verwenden und nicht mehr.
3. Falls Sie mehr tun, also z. B. für Produkte Werbung machen wollen, wäre - auch wenn Sie der Mehrheit zustimmen - eine steuerbare Werbedienstleistung vorhanden, die mehrwertsteuerpflichtig wäre.
Zusammengefasst tun wir hier nichts, das den Bogen überspannt, sondern wir wollen in Zukunft lediglich verhindern, dass gemeinnützige Institutionen nur wegen der Aufführung ihres Namens oder Logos einer Mehrwertsteuerpflicht unterstellt werden.