Genner Ruth · Nationalrat · 2004-06-17
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Aus der Sicht der Grünen bringt die Revision durchaus Verbesserungen. Aber wir sehen es nicht so, dass die parlamentarische Initiative Schiesser so weit gehen soll, wie das der Ständerat beschlossen hat. Der Stiftungswettbewerb wird innerhalb von Europa von der Schweiz angeführt. Es häufen sich erkleckliche Summen an: In der Schweiz sind es im Durchschnitt 1500 Franken pro Einwohner oder Einwohnerin, in England sind es etwa 800 Franken, in Deutschland etwa 500 Franken. [PAGE 1170]
Wir sind durchaus damit einverstanden, und wir sehen es auch als eine Verbesserung an, dass für alle Stiftungen eine obligatorische Revisionsstelle eingeführt wird. Das ist für die Transparenz der Stiftungen wichtig. Wir werden deshalb auf diese Vorlage eintreten.
Es gibt jedoch zwei Aspekte, denen wir nicht zustimmen können:
1. Wie die Mehrheit der Kantone wollen auch wir nicht, dass der Stiftungszweck auf Antrag oder durch Verfügung der Stifterin oder des Stifters von Todes wegen geändert werden kann. Wir unterstützen deshalb bei Artikel 86a ZGB den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer.
2. Die Grünen wehren sich klar gegen weitere Steuererleichterungen. Stiftungen haben bereits heute Steuerprivilegien, und sie sollen sie auch haben; aber die Steuerprivilegien sollen nicht weiter ausgebaut werden.
Die WAK-SR hat den Bogen bei weitem überspannt. Sie beschloss gegen den Willen des Bundesrates, maximal 40 Prozent des Reineinkommens als Steuererleichterung vor Abzug der Zuwendungen zuzulassen. Der Ständerat hat hier 20 Prozent aufgenommen. Heute liegt uns ein Einzelantrag Kiener Nellen vor, der 10 Prozent verlangt. Wir unterstützen klar diesen Antrag, der ungefähr dem geltenden Recht entspricht.
Die Grünen werden der Vorlage nur dann zustimmen, wenn der Antrag auf 10 Prozent durchkommt und man damit eben etwa beim heutigen Recht bleibt. Bereits 20 Prozent würden aus unserer Sicht zu einer zu privilegierten Stellung der Stiftungen führen.
Die Grünen widersetzen sich der unbegrenzten Möglichkeit, auf kantonaler Ebene Steuerabzüge zuzulassen. Wir Grünen wollen, dass im Gesetz über die Steuerharmonisierung eine obere Begrenzung für Steuerabzüge sowohl für Aufwand wie für freiwillige finanzielle Leistungen festgelegt wird. Damit unterstützen wir klar den Minderheitsantrag in dieser Materie.
Ich möchte Sie bitten, einzutreten und, wie gesagt, diesen Steuerprivilegierungen nicht zuzustimmen.