AB 44631
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Es ist eigentlich doch erstaunlich, wie wenig Interesse die Revision des Stiftungsrechtes in der Öffentlichkeit weckt angesichts der Bedeutung dieser Branche gerade in unserem Land.
Der Ständerat will mit der parlamentarischen Initiative Schiesser das Stiftungsrecht und, damit verknüpft, das Steuerrecht revidieren, um mehr Anreize für die Spendentätigkeit in der Schweiz zu schaffen. Nach amerikanischem Muster sollen auf diesem Weg mehr Gelder für öffentliche und gemeinnützige Zwecke generiert werden. Das klingt alles sehr gut, und man fragt sich, was man dann dagegen haben kann. Bei näherem Hinsehen hat diese Vorlage doch einige Pferdefüsse, ich werde nachher darauf zurückkommen.
Es ist in der Tat so, wie bereits verschiedentlich gesagt worden ist: Die Schweiz hat ein sehr liberales Stiftungsrecht, sowohl, was die rechtliche Fundierung im ZGB anbetrifft, als auch in Bezug auf die steuerliche Behandlung. Deswegen wird die Schweiz auch häufig als Stiftungsparadies bezeichnet. Wir haben 10 000 bis 12 000 Stiftungen, das Vermögen der Stiftungen wird auf etwa 30 Milliarden Franken geschätzt. Es gibt Kantone, die Zuwendungen vollends von der Besteuerung befreien. Zu diesen gehört zum Beispiel mein Wohnsitzkanton. Deswegen kann man sich in guten Treuen fragen, ob eine Revision überhaupt nötig ist. Diesbezüglich tendiert die Haltung unserer Fraktion in zwei Richtungen.
Die SP-Fraktion begrüsst ganz klar die Revision der rechtlichen Rahmenbedingungen, wenn sie auf eine Verbesserung der Corporate Governance hintendiert. Wir begrüssen alle Anpassungen in Richtung eines modernen Wirtschaftsrechtes. Wir hätten es aber ebenso begrüsst, wenn man das Stiftungsrecht einer Totalrevision unterzogen hätte, wie sie in den Neunzigerjahren mit dem Vorschlag von Professor Riemer aufgegleist worden war - eine Revision, die dann aber auf Eis gelegt wurde.
Wir begrüssen ausdrücklich, dass die Revisionsstelle mit dieser Teilrevision für obligatorisch erklärt wird, mit Ausnahme der kirchlichen und der Familienstiftungen. Ebenso wichtig ist uns die Verpflichtung zur Buchführung. Nur eine ordentliche Buchführung und auch die obligatorische Revision schaffen die notwendige Transparenz und Kontrolle über die Verwendung der Mittel, was auch die Aufsicht erleichtern dürfte. Deswegen ist es für uns sehr wichtig, dass die Kommission die Ausnahmen von der Verpflichtung zur Revision gestrichen hat.
Was wir ablehnen, sind alle Revisionsvorschläge, die auch nur inhärent die Gefahr eines Missbrauchs in sich tragen. Genau das befürchten wir und mit uns auch namhafte Autoren; ich möchte auf Artikel in der "NZZ" verweisen, die in den letzten Wochen erschienen sind. Genau das befürchten wir mit der Einführung des Zweckänderungsvorbehaltes. Damit kann sich eine Stifterin oder ein Stifter die Änderung des Stiftungszwecks vorbehalten. Ich bin überzeugt, dass Sie damit dem Stiftungsstandort Schweiz einen schlechten Dienst erweisen.
Wir lehnen auch alle Revisionen ab, die auf eine Steuererleichterung hinauslaufen, die das Steuersubstrat aushöhlen.
Gestatten Sie mir dazu eine Vorbemerkung: Ich habe mir in den USA das Stiftungswesen aufgrund eines Studienaufenthaltes am Institute for Policy Studies an der Johns-Hopkins-Universität genauer anschauen können. Ich hatte die Gelegenheit, grosse Stiftungen, grosse "foundations", das Spendenverhalten und vor allem die Folgen für die Bevölkerung anzuschauen. Meine Feststellung war, dass der öffentlichen Hand wichtige Mittel entzogen werden, wenn grosse Institutionen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, wie Spitäler und Universitäten, privat organisiert sind und wenn privat über den Einsatz der Mittel entschieden wird. Die Folge ist ganz klar: Auf der einen Seite gibt es reiche Einrichtungen in Form von privaten Stiftungen und auf der anderen Seite öffentliche Institutionen, die gleichsam am Bettelstab gehen müssen.
Solche Entwicklungen wollen wir von der SP in der Schweiz nicht - deshalb unsere Bemerkungen zum Steuerrecht: Wir bewerten es durchaus als positiv, dass sowohl Geld- wie auch Sachleistungen neu abzugsberechtigt sind. Diese Erweiterung erachten wir als angemessen. Wir erachten es auch als richtig, dass Zuwendungen sowohl an juristische Personen wie auch an die öffentliche Hand abzugsberechtigt sind.
Hingegen wenden wir uns gegen jede Aushöhlung des Steuersubstrats. Das betrifft einmal bei der direkten Bundessteuer die Abzugsmöglichkeit, die gemäss Ständerat und jetzt auch unserer Kommission auf 20 Prozent angehoben werden soll. Das ursprüngliche Ansinnen der ständerätlichen Kommission eines Maximalabzugs von 40 Prozent ist zum Glück bereits vom Ständerat abgelehnt worden. Mit dem Antrag Kiener Nellen werden wir beantragen, dass die maximale Abzugsfähigkeit auf 10 Prozent festgelegt wird, sich also in etwa im bisherigen Rahmen bewegt. Wir sind auch ganz klar dagegen, dass die Abzüge sogar auf 100 Prozent angehoben werden können, wenn Zuwendungen an öffentliche Institutionen erfolgen. Diese Bestimmung wurde zum Glück bereits in der Kommission gestrichen. Ganz klar ist für uns auch, dass Obergrenzen für die Kantone festgesetzt werden müssen, wie sie die Minderheit Fässler beim Steuerharmonisierungsgesetz beantragt. Zu guter Letzt: Wir beantragen auch den Verzicht auf jede Aushöhlung der Mehrwertbesteuerung.
Gestatten Sie mir abschliessend, kurz zu resümieren, weswegen wir gegen jede Aushöhlung des Steuersubstrats sind:
1. Ihnen allen ist bekannt, dass die Finanzlage der öffentlichen Kassen alles andere als rosig ist. Umso mehr erstaunt es uns, dass hier legiferiert wird, ohne zu wissen, was für Auswirkungen das auf die Einnahmen des Bundes hat. Weder im Ständerat noch in unserer Kommission konnte auch nur annähernd beziffert werden, welche Folgen die Anhebung der Abzüge für die Bundeskasse hat. Ich denke, das ist eigentlich verantwortungslos.
2. Bei jedem Steuerfranken, den wir verlieren, stellt sich doch die Frage der Effektivität. Der Nachweis, dass mit den höheren Abzügen auch höhere Spendengelder generiert werden, konnte nicht erbracht werden. Ich denke, die Zahlen, die Frau Genner erwähnt hat - dass wir bereits heute in der Schweiz eine sehr hohe Spendentätigkeit haben -, sprechen eher dagegen, dass dieses Potenzial wesentlich erhöht wird.
3. Höhere Abzüge vom steuerbaren Einkommen oder vom Reingewinn haben ganz klar zur Folge, dass über den Einsatz von Steuergeldern schliesslich privat entschieden wird - und nicht mehr demokratisch legitimiert von den dazu demokratisch bestimmten Behörden.
4. Diese höheren Steuerabzüge haben zur Folge, dass das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt wird. Einzelpersonen können entscheiden, ob sie der Besteuerung in einem bestimmten Bereich unterliegen oder nicht. Damit wird dann auch bei progressiven Steuern das Prinzip der Leistungsfähigkeit verletzt.
5. Ökonomisch gesehen führt die Tatsache, dass Sie Einzelentscheide an die Stelle der demokratisch legitimierten Entscheide setzen, zu einer gesamtwirtschaftlich gesehen ineffizienten Allokation der Ressourcen. Es ist nämlich nicht einzusehen, wieso eine Einzelperson z. B. darüber befinden kann, ob sie ihre Steuergelder lieber bei der Oper einsetzt als bei Popkonzerten, wieso das ein ökonomisch besserer Entscheid sein soll. Ich denke, ökonomisch und politisch gesehen spricht alles dagegen, dass wir das Steuersubstrat so aushöhlen. Wir setzen damit an die Stelle der politischen [PAGE 1172] Entscheide die Entscheide von Einzelpersonen. Das ist für uns untragbar.
Wir werden auf die Vorlage eintreten. Wie wir sie am Schluss werten, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie unseren Minderheitsanträgen zustimmen; darum bitte ich Sie.
Abschliessend noch eine Bitte an die Kommissionssprecher: Es wäre wichtig, dass Sie zuhanden der Materialien die Abgrenzung von Stiftungsrecht und BVG vornehmen, dass Sie hier klar, deutsch und deutlich, erklären, dass die Leges speciales für die BVG-Stiftungen vorgehen.