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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-06-17

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-17

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion hat sich im Vorfeld dieser Debatte intensiv mit beiden Formulierungen auseinander gesetzt und die Vor- und Nachteile abgewogen; dies nicht zuletzt, weil wir ja wissen, dass wir vor der zweiten Lesung versucht haben, unter den vier Bundesratsparteien einen Konsens zu finden, damit wir diesem Gesetz auch zum Durchbruch verhelfen. Die Minderheit Spuhler spricht jetzt von einem Casus Belli und macht diesen Artikel zum Schicksalsartikel; sie befürchtet, dass wir eine administrative Aufblähung hätten, wenn wir die bundesrätliche Fassung beziehungsweise die Mehrheit der Kommission unterstützen würden.

Nach eingehender Diskussion innerhalb der CVP-Fraktion sind wir ganz klar der Meinung, dass die bundesrätliche Fassung eine Differenzierung ermöglicht und - das ist für uns zentral - den Kantonen die Gestaltungsfreiheit lässt. Bereits heute nehmen paritätisch zusammengesetzte Kommissionen - Sie haben es von meinem Vorredner gehört - in gewissen Kantonen diese Aufgabe wahr. Wenn wir nun, wie dies die Minderheit vorsieht, zwecks administrativer Vereinfachung die Kontrolle ausschliesslich einer kantonalen Dienststelle übertragen, dann nehmen wir dem Kanton die Möglichkeit, diese Tätigkeit auszugliedern, und jenen, die sich bis anhin dieser Aufgabe angenommen haben, verunmöglichen wir, ihre Kontrollen fortzusetzen.

Die CVP-Fraktion will dem Kanton eine möglichst grosse Freiheit in der Organisation der Kontrolle lassen und ihm nicht bis ins Detail vorschreiben, wie er vorzugehen hat. Auch muss man davon ausgehen, dass die Kantone angesichts ihrer eigenen angespannten Finanzlage überhaupt [PAGE 1195] kein Interesse haben, zusätzliche Kontrollinstanzen ins Leben zu rufen, wenn sie ohne diese die Schwarzarbeit erfolgreich bekämpfen können. Der Bundesrat soll Mindestanforderungen in der Verordnung festlegen - wir sind überzeugt, dass das notwendig ist -, aber den Kantonen weiterhin die Möglichkeit geben, mit paritätisch zusammengesetzten Kommissionen zusammenzuarbeiten.

Wir sehen auch in der Formulierung der Mehrheit nicht eine Gefährdung der nationalen Sozialpartnerschaft, wie uns dies gewisse Branchen glauben machen wollten, bevor wir diese Debatte starteten. Es sind Branchen, die einen Gesamtarbeitsvertrag haben bzw. einen Landesgesamtarbeitsvertrag, einen so genannten LGAV, abgeschlossen haben. Diese können durchaus weiterhin bestehen, da in der Formulierung der Mehrheit keine Eingriffe in diese sozialpartnerschaftlichen Verträge vorgesehen sind.

Die CVP-Fraktion unterstützt daher die Mehrheit der Kommission und den Bundesrat, dies unter anderem, um den Kantonen weiterhin die Möglichkeit zu geben, den bereits existierenden Kommissionen mittels eines Leistungsvertrages diese Kontrolltätigkeiten zu übertragen. Wir werden danach logischerweise auch in allen Artikeln die geforderten Anpassungen der Minderheit Spuhler betreffend die kantonalen Verwaltungsstellen ablehnen.