Lexipedia

Spuhler Peter · Nationalrat · 2004-06-17

Spuhler Peter · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-17

Wortprotokoll

Ich vertrete die SVP-Fraktion. Der Fraktionsbeschluss lautet auf Eintreten, die Diskussion in der Fraktion war aber ziemlich ausführlich. Wir behalten uns bei Nichterreichen einiger Ziele vor, dass wir in der Schlussabstimmung Nein sagen würden. Die Begründung dafür liefere ich Ihnen.

Ich glaube, es ist uns allen klar, dass Schwarzarbeit von niemandem geliebt wird, von allen bekämpft werden will, und auch ich als Wirtschaftsvertreter teile diese Meinung absolut. Schwarzarbeit ist in hohem Masse unsozial. Fehlende Sozialabgaben haben für ehrliche Unternehmer und ehrliche Arbeitnehmer immer höhere Lohnnebenkosten zur Folge, was wiederum einen negativen Wettbewerbseffekt auf die Schweizer Wirtschaft hat.

Schwarzarbeit ist aber auch in hohem Ausmass wettbewerbsverzerrend, und gerade in Randgebieten wie zum Beispiel im Thurgau ist das auch beim Gewerbe und bei KMU sehr verpönt. Niemand will Schwarzarbeit, und niemand aus diesem Bereich will sie unterstützen.

Die Schwarzarbeit erhöht permanent den Druck auf die Lohnnebenkosten. Es gibt Studien, die besagen, dass in Deutschland bereits 16 Prozent des Bruttoinlandproduktes durch Schwarzarbeit erbracht werden; für die Schweiz spricht man von 9 Prozent. Es muss also ein Ziel sein, hier ein griffiges Gesetz zu schaffen, um diesen Prozentsatz zu reduzieren.

Stellen Sie sich mal hypothetisch vor, wir würden es hinkriegen, diesen Anteil von 9 auf 8 Prozent zu reduzieren. Das würde im Hinblick auf das BIP bedeuten, dass 4,2 Milliarden Franken aus der Schwarzarbeit in den "normalen" Arbeitsbereich transferiert würden. Das hätte zur Folge - nehmen wir mal die BVG-Abgaben heraus, die altersabhängig sind -, dass etwa 500 bis 600 Millionen Franken zusätzliche Mittel in die Sozialwerke fliessen würden. Auch hier ist es ein grosses Anliegen der Wirtschaft, des Gewerbes und schlussendlich - so hoffe ich wenigstens - aller bürgerlichen Fraktionen, dass wir hier mit geeigneten Mitteln Druck von den Lohnnebenkosten wegnehmen können. Als Unternehmer kenne ich Deutschland gut. Da läuft das Ganze komplett in die andere Richtung, mit ganz fatalen Folgen betreffend die Lohnnebenkosten. Ich erinnere Sie auch daran: Deutschland löst das Problem zurzeit nicht mit einer Reduktion oder einer Verschärfung der Gesetzgebung, sondern mit einer Quersubventionierung.

In der Kommission hat sich dann - Herr Pelli hat es bereits erwähnt - die grosse Frage gestellt, wie wir nun ganz konkret die Schwarzarbeit bekämpfen sollen. Aus meiner Sicht gibt es drei Wege: Der erste Weg sind möglichst tiefe Steuersätze. Der zweite Weg besteht darin, die administrativen Verfahren, Anmeldungen usw., möglichst zu vereinfachen. Der dritte Weg, und daran krankt momentan auch die Schweiz, ist die konsequente Durchsetzung des bestehenden Rechtes. Zu Punkt 1 - den tieferen Sätzen - will ich heute nichts sagen; das steht auch nicht zur Diskussion, das wird in anderen Gesetzen geregelt. Bei Punkt 3 glaube ich auch, dass wir alle gleicher Meinung sind. Also konzentrieren wir uns auf den Bereich der vereinfachten Verfahren, der administrativen Entlastung.

Wir schaffen hier ein neues Gesetz, und wir müssen uns bewusst sein, dass wir mit diesem neuen Gesetz die Gesetzesflut erhöhen. Ich denke da an die KMU-Verträglichkeit, ich denke auch an unseren Bundespräsidenten, der ja auch die KMU sehr ins Zentrum stellt und da Entlastungen will. Wenn wir hier ein neues Gesetz einführen, dann muss eine konkrete Wirkung das Ziel sein. Wenn diese Wirkung [PAGE 1188] ausbleibt, müssen wir auch den Mut haben - die Presse hört ja sicher zu -, auch hier Nein sagen zu können.

Wir haben uns in diesem Bereich schwer getan, und wir haben uns zu einer möglichen tragfähigen Lösung zusammengerauft. Die Vorteile dieses neuen Gesetzes aus der Sicht der Wirtschaft liegen darin, dass wir bei der Anmeldung ein sehr einfaches Verfahren haben: ein Formular an die AHV. Wir haben uns auf die Freigrenze von 50 Prozent des definierten BVG-Lohnes geeinigt. Wir haben uns dazu zusammengerauft, dass beide möglichen Systeme - als erstes System die normale Abrechnung, wie das heute in allen Betrieben der Fall ist, und als zweites dieses vereinfachte Verfahren - parallel laufen können. Das war zuerst nicht vorgesehen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Es hat keinen Sinn, dass es beispielsweise in einem Restaurant, wo drei Personen angestellt sind, nicht möglich ist, das vereinfachte Verfahren parallel laufen zu lassen.

Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass die juristischen Personen nicht ausgeklammert werden. Auch hier hätten wir keine Wirkung erzielt. Wir haben uns schlussendlich auf fünf Arbeitsverhältnisse im vereinfachten Verfahren pro Jahr geeinigt.

Nachteile gibt es sicher auch. Die Gefahr besteht, dass wir hier wieder einen administrativen GAU erzeugen, dass wir die Administration herauffahren und zusätzliche Kommissionen usw. schaffen. In diesem Bereich wollen wir von der SVP-Fraktion keinen weiteren Ausbau. Das ist auch der Punkt, bei dem wir uns vorbehalten müssen, eventuell Nein zu sagen.

Als Zusammenfassung: Die SVP-Fraktion hat sich für Eintreten entschieden. Wir behalten uns vor, Nein sagen zu können, gerade wenn im administrativen Bereich, auch betreffend die KMU, der Karren überladen wird. Wir hoffen, dass wir hier ein griffiges Gesetz schaffen können, das wirklich Wirkung im Ziel erzeugt.