Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-06-17
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-17
Wortprotokoll
Ganz im Sinne unseres Ratspräsidenten möchte ich auch dazu beitragen, dass Sie den Anpfiff des Fussballspiels um 18 Uhr nicht verpassen.
Ich kann mich daher sehr kurz fassen und Ihnen bekannt geben, dass die FDP-Fraktion der Minderheit Spuhler zustimmen wird. Ich kann mich auch deshalb kurz fassen, weil die rechtspolitischen Argumente, wie sie von Kollege Cina dargelegt wurden, weitgehend auch unsere Überlegungen abdecken. Ich möchte einfach Folgendes festhalten: Es geht nach unserem Dafürhalten nicht um die Frage Ja - für einen besseren Arbeitnehmerschutz - oder Nein zu diesem Verbandsklagerecht. Die Frage ist vielmehr folgende:
1. Braucht es dieses Verbandsklagerecht?
2. Ist es auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Gerichte sinnvoll, das so zu handhaben?
3. Man muss sich schon auch ganz grundsätzlich die Frage stellen, ob damit nicht eine Entwicklung in eine Richtung gestärkt wird, die wir aus bürgerlich-liberaler Sicht nicht für ideal halten.
Es sind diese drei Aspekte, die uns zur Ablehnung des Antrages der Mehrheit bewegen.
Zu Punkt 1: Wir sind nicht überzeugt davon, dass wir dieses Verbandsklagerecht brauchen. Auch unser Arbeitsrecht beruht sehr stark auf der individuellen Einklagbarkeit von Missständen, und wir sind der Meinung, dass dieses Recht auch hier zur Verfügung steht und im Falle von Missbräuchen von den Betroffenen genutzt werden kann und soll.
Zu Punkt 2: Auch stört uns, dass in Artikel 19a festgelegt werden soll, dass dieses Verbandsklagerecht auch ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers geltend gemacht werden kann, sofern, wie gesagt, das Arbeitsverhältnis nicht mehr andauert. Das kann natürlich Tür und Tor öffnen, um publizitätsträchtige Aktionen zu machen.
Zu Punkt 3: Es ist erwähnt worden: Eine Stärke der Schweiz - ich komme von der Maschinenindustrie - ist die gelebte Sozialpartnerschaft. Wenn wir das Arbeitsrecht zu stark mit derartigen Rechtsinstrumenten durchsetzen, dann sind wir von der FDP-Fraktion der Meinung, dass wir damit diesen guten Geist der Sozialpartnerschaft sicher nicht fördern, sondern ihn menschlich-psychologisch eher belasten. Das wollen wir nicht.
Deswegen beantragen wir Ihnen: Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit Spuhler zu.