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Heberlein Trix · Nationalrat · 2000-06-13

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-13

Wortprotokoll

Es ist unbestritten, dass es sich bei der freiwilligen AHV für Schweizer im Ausland, über die wir heute sprechen, zumindest für denjenigen Teil der Schweizerinnen und Schweizer, die sich freiwillig versichert haben, um eine wichtige Existenzgrundlage handelt. Wie Frau Egerszegi erwähnt hat, sind es jedoch lediglich 15 Prozent der Auslandschweizer, die sich freiwillig versichern. Davon bezahlen rund 50 Prozent die minimalen Beiträge, also ungefähr 400 Franken pro Jahr; im Inland sind es lediglich 7 Prozent der Bevölkerung, welche die Minimalbeiträge bezahlen. Mit diesen minimalen Beiträgen haben die Auslandschweizer das Recht auf eine monatliche Rente von rund 1000 Franken, und dies vielleicht während zwanzig oder fünfundzwanzig Jahren. Es würde sich ganz sicher lohnen, eine solche Versicherung abzuschliessen, wenn wir hier im Inland dazu die Gelegenheit hätten. Für die AHV aber - das ist ebenfalls klar - ist es ein grosses Defizitgeschäft.

Dass bei dieser Ausgangslage Anpassungen bezüglich Beiträgen und Leistungen vorgenommen werden müssen, erscheint unerlässlich. Der Ständerat hat das Einsparpotenzial der bundesrätlichen Vorlage von 110 bis 120 Millionen Franken um rund eine Million Franken erhöht. Sämtliche Einsparungen greifen jedoch erst - hören Sie gut zu - in fünfzehn Jahren.

Die Kommission tat sich mit der Vorlage schwer. Weil die freiwillige AHV nicht über eine separate Rechnung verfügt, beruhen viele Zahlen lediglich auf Annahmen und Schätzungen. Zusätzlich fiel für den Entscheid ins Gewicht, dass mit der Annahme der bilateralen Verträge in den EU-Staaten vergleichbare Regelungen gefunden wurden - wenn diese auch in Ländern wie beispielsweise Italien tiefer ausfallen, als dies mit einer schweizerischen AHV der Fall wäre.

Das ist aber ein Grund für unsere Kommission und für alle Mitglieder der FDP-Fraktion, dafür zu stimmen, dass mit den EU-Ländern keine separaten Regelungen mehr getroffen werden. Für die FDP-Mitglieder war einerseits klar, dass die im bundesrätlichen Entwurf vorgesehene Erhöhung des Beitragssatzes das Minimum dessen darstellt, was gemacht werden muss. Für eine Minderheit ist die ständerätliche Regelung angemessen, da sie der inzwischen eingetretenen Teuerung entspricht.

Die Mehrheit unterstützt den Entwurf des Bundesrates für eine Verdoppelung der Beiträge. Wir sind auch der Meinung, dass die Formulierung des Ständerates, wonach die Regelung für Personen in Nichtvertragsstaaten gilt, sich kontraproduktiv erweisen kann, da diese Staaten kein Interesse mehr haben, mit der Schweiz Sozialversicherungsabkommen abzuschliessen. Die Schweiz hat aber ein ebenso grosses Interesse, solche Abkommen abzuschliessen, da sie bekanntlich - auch aufgrund verschiedenster Vorstösse aus diesem Rat - neuerdings mit Rückübernahmeabkommen gekoppelt werden.

Die AHV steckt zurzeit in grossen finanziellen Schwierigkeiten. Dies nicht in erster Linie im Blick auf unsere Generation, sondern auf die Generation unserer Kinder, also ab 2010 und im Wesentlichen um 2025. Diese Diskussionen führen wir ja im Moment auch im Rahmen der 11. AHV-Revision. Weil diese Schwierigkeiten bestehen, muss die freiwillige AHV klar eingeschränkt werden. An der Finanzierung durch Lohnprozente und Mehrwertsteuer beteiligen sich nämlich nur ganz wenige dieser Auslandschweizer, und dies nur in sehr geringem Masse. Daher ist diese Vorlage für die FDP-Fraktion notwendig.

Wir stimmen für Eintreten und beantragen Ihnen mehrheitlich, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.