Fetz Anita · Ständerat · 2004-06-02
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-02
Wortprotokoll
Ich möchte etwas zum Antrag Sommaruga Simonetta sagen. Ich teile die Meinung nicht, dass hier nicht ausbalanciert worden ist und dass eine Wertung stattgefunden hat. Artikel 1 ist ja der Zweckartikel des ganzen Gesetzes, und er regelt drei Sachen: Das Gesetz soll sagen, unter welchen Bedingungen Transplantationsmedizin stattfinden darf, der Artikel setzt die Voraussetzung für ein klares Missbrauchsverbot, und jetzt neu - durch unsere Kommission eingeführt - ermöglicht er die Information, um die Spendenfreudigkeit in der Bevölkerung zu erhöhen. Ich meine, das ist eine ausbalancierte Umsetzung von Artikel 119a der Bundesverfassung.
Ich sehe auch keine Wertung, die vorgenommen wird. Das ganze Gesetz ist geprägt von der Vorstellung, dass es zum absolut persönlichen Entscheid jedes Menschen gehört, ob er sich als Spender oder Spenderin zur Verfügung stellt. Die persönliche Zustimmung des Spenders oder der Spenderin oder der nächsten Angehörigen ist nämlich überall die bedingungslose Voraussetzung für eine Organspende, und Personen, die nicht urteilsfähig oder unmündig sind, werden ganz besonders geschützt. Ich denke, die erweiterte Zustimmungslösung - das ist ja das Konzept in diesem Gesetz - bedingt auch, dass man die Bevölkerung, die Menschen, die sich mit diesen Themen auseinander setzen, informieren muss. Das kann man nicht, wenn in einem Zweckartikel nicht auch darauf hingewiesen wird.
This Jenny hat es in der Eintretensdebatte gut gesagt: Wann kommt eigentlich ein normaler Mensch mit dieser Frage in Kontakt? Ich habe das selber erlebt: Ich kam das erste Mal damit in Kontakt, als mein Schwiegervater starb; da habe ich mich zum ersten Mal damit auseinander setzen müssen. Ich kann Ihnen sagen: Es ist etwas höchst Schwieriges, in einem emotionalen schwierigen Zustand, wenn ein lieber Mensch stirbt, sich gleichzeitig noch mit der Frage auseinander setzen zu müssen - wenn er das selber nicht geregelt hat -, ob dessen Organe jetzt zur Verfügung gestellt werden sollen. Ich finde wie Erika Forster, dass es in diesem Moment eigentlich eine Überforderung der Angehörigen ist. Deshalb haben wir alles Interesse daran, dass sich die Leute selber, und zwar eben autonom, mit dieser Sache auseinander setzen, selber und autonom entscheiden, ob sie ihre Organe zur Verfügung stellen oder nicht. Das ist die Absicht dieses Artikels 1bis, dass es uns, dass es dem Gesetzgeber gelingt, den Leuten die Grundlagen zur Verfügung zu stellen, um diesen autonomen Entscheid zu fällen.
Ich meine, es gehört auch zur Menschenwürde, und es ist für mich auch Aufgabe des Gesetzgebers und des Staates, dafür zu sorgen, dass für kranke Menschen mehr Organe zur Verfügung stehen - aber selbstverständlich aufgrund von selbstständigen und autonomen Entscheiden. Ich erinnere daran: Immerhin über 1000 Menschen warten jährlich auf ein Organ, und es gibt in der Bevölkerung eigentlich eine grosse Sympathie dafür. Das hat man ja auch gesehen nach dem Vorfall in Zürich: Es war ein tragischer Vorfall, aber die Leute haben sich mit dem Thema beschäftigt, und das ist eigentlich sehr gut, dass die Leute sich persönlich mit dem Thema beschäftigen und dann, auf der Basis dieser Beschäftigung, einen eigenständigen, autonomen Entscheid fällen. Auch wenn man sich dagegen entscheidet, ein Organ zu spenden, ist das absolut legitim, ethisch und moralisch vertretbar, und man darf auf keinen Fall diskriminiert werden. Auch das wird im Gesetz garantiert.