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Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-06-02

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-02

Wortprotokoll

Als Nichtkommissionsmitglied stelle ich fest, dass die Eintretensdebatte im Grundsatz so verlaufen ist, wie ich mir das vorgestellt habe. Es ist auch meinerseits unbestritten, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, und es ist unbestritten, dass die Zielsetzungen, wie sie in diesem Gesetz umgesetzt werden sollen, richtig sind. Wenn ich trotzdem das Wort ergreife, so deswegen, weil diese Harmonie in Bezug auf die Tatsache des Eintretens nun durch den Antrag Schmid-Sutter Carlo etwas durcheinander gebracht wird. Kollege Schmid, der sich mit der Zielsetzung dieses Gesetzes auch identifiziert, stellt die Frage, ob man gemessen am Verfassungsauftrag hier nicht über das Ziel hinausgeschossen habe. Er stellt auch grundsätzlich die Frage der Regelungsdichte und die Frage der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen.

Nachdem ich nun die Eintretensdebatte verfolgt habe, bin ich sehr verunsichert, weil bisher niemand - vorbehalten bleiben dann noch die Stellungnahmen der Kommissionspräsidentin und des Bundesrates - überzeugende Antworten auf diese Fragen gegeben hat. Niemand! Mein lieber Kollege Stähelin hat als Einziger den Versuch unternommen, Antworten zu geben. Er hat die Verfassungsbeurteilung etwas aus dem Ärmel geschüttelt, hat auf Stellungnahmen der Kantone verwiesen, aber bis jetzt hat in dieser Debatte niemand die Fragestellungen von Kollege Schmid stichhaltig entkräften können. Sie sind im Raum stehen geblieben, und dafür habe ich auch Verständnis. Aufgrund der vorbereiteten Voten zur Eintretensdebatte war man natürlich völlig überrascht, dass jetzt Kollege Schmid mit etwas anderem kommt. Aber genau das ist für mich jetzt der Punkt, weshalb ich der Meinung bin: Wenn in jenen Voten, die ich jetzt noch erwarte, zu diesen Fragen nicht noch klare Antworten kommen, werde ich den Rückweisungsantrag Schmid-Sutter Carlo unterstützen, und zwar einfach, um der Kommission die Chance zu geben, nachzusitzen und uns eine überzeugende Antwort zu geben. Es ist durchaus möglich, dass die Vorbringungen von Kollege Schmid unberechtigt sind, aber ich möchte eine überzeugende Antwort darauf, und diese liegt bisher nicht vor.

In diesem Sinne mache ich jetzt einen Vorbehalt und sage: Wenn nicht noch überzeugende Antworten auf die Fragen [PAGE 182] von Kollege Schmid kommen, werde ich seinen Rückweisungsantrag unterstützen, selbstverständlich ohne damit die Zielsetzung dieses Gesetzes infrage zu stellen. Herr Schmid hat einen präzisen Antrag gestellt: Es geht nicht um die Zielsetzungen, sondern um die Ausgestaltung.

In diesem Sinne bin ich gespannt auf die Antworten, die noch folgen werden.