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Hofmann Hans · Ständerat · 2004-06-02

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-02

Wortprotokoll

Ich werde dem Streichungsantrag Sommaruga ebenfalls zustimmen.

Ich habe Verständnis für den Antrag der Kommission, alles zu unternehmen, damit mehr Organe für Spenden zur Verfügung stehen. Es wurde darauf hingewiesen: Es braucht Aufklärung. Wir müssten mehr Menschen dazu bewegen können, ihre Organe zu spenden, sich von vornherein mit dieser Problematik zu befassen und ihre Organe dann im Todesfall zur Verfügung zu stellen. Aber dieser Absatz 1bis von Artikel 1 regelt nicht nur, dass menschliche Organe zu Transplantationszwecken zur Verfügung zu stehen haben, sondern er geht weiter und spricht auch von den Geweben und Zellen. Hier geht es eben um die Transplantation embryonaler und fötaler menschlicher Gewebe und Zellen. Da weist auch der Bundesrat auf ein grosses Missbrauchspotenzial hin, indem er sagt, dass die medizinische Nutzung fötalen Gewebes zur Instrumentalisierung der Schwangerschaft führen könnte - und damit natürlich auch zur Instrumentalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Da gibt es wirklich Probleme.

Natürlich regelt das Gesetz hier ganz klar, dass das nicht passieren darf. Aber es stört mich, dass bereits im Zweckartikel dieses Gesetzes steht, dass eben nicht nur menschliche Organe, sondern auch fötale und embryonale Gewebe und Zellen zu Transplantationszwecken zur Verfügung zu stehen haben. Das darf meiner Meinung nach im Zweckartikel aber nicht stehen. Ich bin mit der Regelung im Gesetz einverstanden - der Missbrauch wird sauber verhindert -, aber es darf kein Zweck dieses Gesetzes sein, dass man dafür zu sorgen hat, dass solche Zellen zur Verfügung stehen.

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