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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-09-29

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-09-29

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis für die Argumentation von Herrn Baader, wenn er sagt, man solle hier die Wirtschaft nicht mit unnötiger Administration belasten. Er meint es gut, aber er erreicht das Ziel nicht. Hier geht es nämlich um etwas anderes.

Hier geht es erstens darum, dass wir ein System der Selbstdeklaration haben; das ist wieder einmal festzuhalten. Es geht zudem darum, dass infolge dieses Systems die Zollverwaltung sehr darauf angewiesen ist, dass sie mit hoher Qualität bei den Zollanmeldungen bedient wird. Wenn das nicht der Fall ist, dann erreicht man eine Wettbewerbsverzerrung, und die ist teilweise, muss ich leider sagen, im Gange. Denn [PAGE 1485] die Qualität der Anmeldungen am Zoll hat in den letzten Jahren merklich abgenommen. Das ist nicht eine Frage für die Wirtschaft generell, Herr Baader, sondern das ist eine Frage für die betreffende Branche, die hier tätig ist. Wenn wir jetzt die Ansprüche an die Qualität der Arbeit absenken, dann bestrafen wir die Guten, denn die haben besser ausgebildetes Personal, die geben sich mehr Mühe, um die Qualität der Arbeit aufrechtzuerhalten. Diejenigen, die schlechter arbeiten, werden belohnt. Das ist nach meiner Auffassung eben auch ein Aspekt in der Wirtschaft, den man im Auge behalten muss.

Nun ist ein Zweites damit verbunden. Wenn wir die Schwelle dessen, was im Rahmen der Selbstdeklaration akzeptabel ist, herabsetzen, dann führt das automatisch - jetzt rede ich als Finanzminister - auch zu Ausfällen im fiskalischen Bereich. Wir nehmen in Kauf, dass infolge des Absinkens der Qualität in der Branche auch die Schwelle absinkt, bei der wir fiskalisch eingreifen können. Das ist gerade noch einmal ein falsches Zeichen. Das werden wir dann zu spüren bekommen.

Das Dritte: Es ist vom Sprecher der FDP-Fraktion gesagt worden, dass auch im Bereich der rein juristischen, der nüchternen juristischen Betrachtung - Stichwort Opportunitätsprinzip - eigentlich alles klar ist. Wir müssen auf keinen Fall Angst haben, dass hier eine Verschärfung stattfindet, sondern wir wollen ja nur das heutige Niveau aufrechterhalten. In der Praxis wird es immer schwierig bleiben, Grobfahrlässigkeit zu definieren, weil die Grobfahrlässigkeit im Strafrecht, wie Sie wissen, als Tatbestand gar nicht bekannt ist.

Ich möchte Sie also hier schon bitten, auch aus fiskalischen Gründen, dem Ständerat und dem Bundesrat zuzustimmen und den Antrag Baader Caspar abzulehnen.