preparatory:AB 45232
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
Ich möchte bekräftigen, was Herr Bundesrat Merz etwas zaghaft gesagt hat: Bitte lehnen Sie den Antrag Hutter Markus ab, und unterstützen Sie den Vorschlag des Bundesrates.
Um es nochmals zu präzisieren: Das VwVG verweist auf den Bundeszivilprozess, und die Bundeszivilprozessordnung dann wiederum auf das StGB; geregelt ist das Zeugnisverweigerungsrecht dann also explizit im StGB. Hier - das wäre in Artikel 321 Ziffer 1 StGB - ist es in der Tat so, dass die Effektenhändler nicht erwähnt sind. Es ist für mich nicht einzusehen, warum man diese jetzt explizit noch aufnehmen sollte, warum die Zeugnisverweigerung nicht gemäss den allgemeinen Regeln, wie sie im Verwaltungsverfahren gelten, geregelt werden sollte, warum wir im Zollgesetz eine Ausnahme vornehmen sollten.
Sie haben hier auch verschiedenste Interpretationen gehört bezüglich der Auswirkungen auf das bilaterale Abkommen II zur Betrugsbekämpfung. In der Kommission waren die Äusserungen dazu vage. Klar scheint, dass der Staatsvertrag auf jeden Fall dem Gesetz vorgehen wird. Es ist sicherlich hilfreich, wenn wir in Absatz 3 eine Differenz zum Ständerat schaffen, dies auch, damit abschliessend klar wird, was denn die Variante des Ständerates mit dem gesetzlichen Berufsgeheimnis alles umfassen würde.
Ich bitte Sie also: Bleiben Sie bei der Fassung des Bundesrates. Man sollte der Zollverwaltung alle Möglichkeiten geben, damit sie die fiskalischen Aufgaben - um die geht es nämlich hier - auch wahrnehmen kann. Das ist am besten mit der Fassung des Bundesrates gewährleistet, die von der Kommission mit 15 zu 5 Stimmen gutgeheissen worden ist.