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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-09-29

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-09-29

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, bei beiden Artikeln - bei Artikel 101 Absatz 3 und Artikel 102 Absatz 2 - der Mehrheit zu folgen.

Es ist dargelegt worden, dass an den Grenzübergängen gelegentlich schwierige Situationen eintreten. Nehmen Sie das Beispiel, dass ein Wagen mit vier Personen daherkommt, eine oder zwei Personen sind Frauen, und jetzt entsteht eine gefährliche Situation. An diesem Posten sind zwei Grenzwächter oder zwei Zöllner; wir haben in Gottes Namen relativ wenige Frauen, die in diesen Berufen tätig sind. Jetzt stellen Sie sich vor, was passiert. Es ist nicht möglich, dass für die sofort nötige, reflexartige Reaktion des Abtastens - zum Beispiel beim Suchen nach Waffen oder gefährlichen Objekten - gewartet wird und eine Frau aufgeboten werden muss, welche Angehörige des Grenzwachtkorps oder des Zolls ist.

Die von Frau Kiener Nellen geschilderte Situation besteht in Basel; Basel ist ein komfortabler Zoll mit einem grossen Zollgelände. Es gibt sehr viele Leute, die dort arbeiten - übrigens arbeiten auch die Securitas und die Polizei dort -, denn es herrscht sehr viel Verkehr. Es gibt aber auch kleinere Zollstationen, wo genauso gefährliche Situationen entstehen können. Ich verweise Sie auf die Gewalttaten, die gelegentlich an den Rändern der Schweiz - und nicht in Basel - stattfinden. Da muss das Personal die Möglichkeit für eine unmittelbare Reaktion haben.

Anders zu beurteilen ist dagegen die körperliche Untersuchung, wo es dann um weiter gehende Untersuchungen geht, z. B. um die Frage, ob jemand auf seinem Körper Drogen trägt oder ob er Drogen konsumiert hat und sie später wieder ausscheiden will und alle diese Dinge, die Ihnen bekannt sind. Dass dort nur eine ärztliche Fachperson infrage kommt, das ist vollkommen klar.

Deshalb glaube ich, dass man hier eine klare Unterscheidung machen muss, nämlich zwischen dem einfachen Abtasten im Sinne der Sofortreaktion und den körperlichen Durchsuchungen und Untersuchungen, die übrigens bereits heute in Artikel 36 des bestehenden Zollgesetzes geregelt sind. Wir schaffen also hier auch keine neue Ausgangslage.

Es ist auch so, dass für solche Massnahmen intern, beim Zoll, ganz strenge Vorschriften bestehen; denn man ist sich natürlich über die heikle Situation im Klaren. Es gehört zur Ausbildung des Personals am Zoll und an der Grenze, dass man mit diesen sehr sensiblen Dingen umgehen kann. Das ist übrigens auch ein Grund dafür, dass nach unserer Meinung bestausgebildetes Personal an die Grenze gehört. Das ist einer der Teile, bei denen die Tätigkeit gelegentlich schwierig wird.

Ich möchte Sie ersuchen, in beiden Fällen der Mehrheit zuzustimmen und den Organen am Zoll und an der Grenze die Möglichkeiten zu lassen, mit denen sie heute schon arbeiten müssen.