preparatory:AB 45243
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
Herr Wandfluh, ich denke, heute sind die rechtsstaatlichen Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen strenger als früher. Wir hatten bis heute schon eine sehr prekäre gesetzliche Grundlage in Bezug auf das Grenzwachtkorps generell und in Bezug auf Einsätze im Ausland speziell. Heute geht es darum, dass wir die Einsätze, die bis jetzt bereits geleistet worden sind, klar gesetzlich regeln. Es sind dies nach Meinung der Kommissionsmehrheit - der Streichungsantrag wurde mit 13 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt - sinnvolle Einsätze.
Die Zollverwaltung hat Kompetenzen, über die sie in der Schweiz zum Teil fast monopolartig verfügt; das sind Kompetenzen, die Sie nicht auf irgendeinem freien Markt einkaufen können. Es sind z. B. die Voraussetzungen für Zivilpolizeieinsätze, wie sie aktuell in Bosnien-Herzegowina, in Kosovo, in Mazedonien, in Georgien und in der Demokratischen Republik Kongo geleistet werden. Darum verfügen die Angestellten über spezifische Visumkenntnisse. Als Visa-Sachbearbeiter arbeiten drei Leute in Moskau, eine Person in Tunis und eine Person in Abuja in Nigeria. Ich denke, es ist wichtig, dass die Schweiz bzw. die Zollverwaltung diese Arbeiten auch zukünftig leisten kann und dass wir diese auf eine ordentliche gesetzliche Basis stellen.
Ich bitte Sie deshalb: Folgen Sie der Kommissionsmehrheit.