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Gross Jost · Nationalrat · 2004-09-29

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion beantragt Ihnen wie bereits dargelegt Eintreten auf die Beschlüsse 1 und 2 sowie Nichteintreten auf den Beschluss 3 gemäss Antrag der Minderheit I (Maury Pasquier).

Die zweite Teilrevision des KVG ist im Dezember des letzten Jahres abgestürzt. Aus den Scherben hat der Bundesrat nicht eine neue Gesamtvorlage gezimmert, sondern ein Patchwork aus Einzelpaketen. Die SP-Fraktion unterstützt diese Strategie im Grundsatz, nicht aber das Ergebnis, das sich armselig präsentiert. Hier wurde einfach ein Scherbenhaufen neu arrangiert.

Einerseits wurde die Fortführung von Notrecht quasi zum Dauerzustand erklärt; nämlich beim Zulassungsstopp für neue Arztpraxen, was eine Fortführung einer bürokratischen Regulierung ist, die bezüglich Mengenlenkung kaum Wirkung gezeigt hat und vor allem die jungen Ärztinnen und Ärzte hart trifft, vor allem auch Ärztinnen, die Teilzeitarbeit leisten wollen. Hier hat der Bundesrat eine differenzierende Verordnungslösung versprochen. Ich hoffe, er sagt das hier auch noch.

Bei der Pflege fällt dem Bundesrat zurzeit nichts anderes ein, als die schon längst nicht mehr kostendeckenden Tarife einzufrieren. Hier bedeutet aber Einfrieren der Tarife nicht die Beibehaltung des Status quo, sondern eindeutig eine Verschlechterung zulasten der Versicherten und ihrer Angehörigen.

Ein Armutszeugnis ist auch - darauf hat auch Frau Humbel Näf hingewiesen - die bundesrätliche Ratlosigkeit betreffend Risikoausgleich: Weder die Optimierung des bestehenden Systems noch die Prüfung alternativer Modelle haben in die Revisionsvorlage Eingang gefunden. Immerhin ist der Bundesrat bereit, ein Postulat zur Prüfung einer echten Reform entgegenzunehmen; das ist positiv.

Besorgnis erregend ist andererseits, dass sich auch bei den grossen Reformvorhaben Nulllösungen abzeichnen könnten. Bei der Spitalfinanzierung sagen die Kantone zur dual-fixen Leistungsfinanzierung plötzlich oder endlich Nein, weil sich kantonale Subventionen an die Grundversorgung zur schrankenlosen Giesskanne für öffentliche und private Leistungserbringer entwickeln könnten. Bei der Aufhebung oder Lockerung des Vertragszwanges setzt der Bundesrat seltsamerweise auf Konfrontation, auf völlige Vertragsfreiheit, statt den Kompromiss der letzten, gescheiterten Revision wieder aufzunehmen - und riskiert damit natürlich das Referendum der Ärzteorganisationen.

Am alarmierendsten aber ist die Pattsituation bei der Prämienbefreiung der Kinder, einem sozialpolitischen Kerngeschäft, wo die prämiengeplagte Bevölkerung Lösungen erwartet. Da präsentiert Bundesrat Couchepin eher lustlos das Sozialziel der letzten Revision. Ständerat Schwaller schlägt ein entwicklungsfähiges Projekt einer Prämienbefreiung mit Einkommensgrenze nach oben vor. Die Kantone zaubern plötzlich ein neues Modell aus dem Hut, das die Prämienbefreiung der Kinder voll auf die Erwachsenenprämien überwälzt - also Generationenausgleich durch zusätzliche Belastung des Mittelstandes. Und Bundesrat Couchepin lehnt sich zurück und sagt: Wenn ihr euch nicht einig seid, können wir auch nichts machen.

So geht es nicht; es genügt nicht, in der ständerätlichen SGK eine Subkommission einzusetzen. Das ist, Herr Bundesrat Couchepin, ein Appell: Entweder übernimmt das zuständige Departement eine aktive Rolle, hier mit den parlamentarischen Kommissionen eine Lösung zu finden, oder sonst nehmen die Fraktionen oder die Parteien die Sache selber in die Hand, z. B. mit einem "eckigen Tisch" wie bei der 5. IVG-Revision.

Deshalb, liebe Kollegin Huguenin: Ihr Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat wäre mir an sich sympathisch, aber ich teile Ihr Vertrauen in den Bundesrat nicht, er werde in Bälde eine überzeugende, umfassende Revisionsvorlage präsentieren. Deshalb bin ich auch nicht der Meinung, wir sollten diesem Rückweisungsantrag zustimmen.

Wir beantragen Eintreten auf die Vorlagen 1 und 2 und Nichteintreten auf die Vorlage 3.