Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2004-09-29
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-29
Wortprotokoll
Wir versuchen, mit einzelnen Korrekturen am Bundesgesetz über die Krankenversicherung die offensichtlichen Probleme in unserem sozialen Gesundheitssystem zu korrigieren. Die gute Absicht, mit diesem Vorgehen Mängel zu beseitigen, möchten wir nicht bestreiten. Das schrittweise Vorgehen ist zweifellos nicht falsch. Allerdings gilt es auch, im Rahmen dieses Neuanlaufs festzuhalten, dass nach wie vor ein Konzept für eine schweizerische Gesundheitspolitik fehlt. Wir haben keine klare Zielsetzung, die diesen Vorlagen - diesen ersten und den weiteren Vorlagen, die noch kommen werden - zugrunde liegen. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung und die zurzeit vorgeschlagenen Korrekturen, die uns ja dann noch ein paar Sessionen beschäftigen werden, sind der etwas hilflose Versuch, die 26 kantonalen Gesundheitssysteme in unserem Versicherungsgesetz zu koordinieren. Wir werden also weiter im Dschungel des Gesundheitswesens umherirren und mit unkoordinierten Einzelmassnahmen agieren. Echte Mängel werden damit nicht konsequent behoben. Die Gefahr, dass damit die im Ansatz richtigen Elemente - solche hat es nämlich auch - scheitern werden, weil sie nicht in einem überschaubaren Grundkonzept eingebettet sind, ist damit nicht gebannt. Die Befürchtungen, dass die echten Strukturkorrekturen, um die es dann geht, wiederum keine Mehrheiten finden, sind - so scheint es mir - mit diesem Vorgehen nicht ausgeräumt.
Wir, die SVP-Fraktion, sind - das ist bekannt - Verfechter eines wettbewerblichen Gesundheitswesens, weil wir überzeugt sind, dass mit der Voraussetzung einer grossen Anzahl von Nachfragern und einer ansehnlichen Anzahl von Anbietern Wettbewerb in jedem Fall staatlicher Planwirtschaft überlegen ist. Jeder Wettbewerb braucht besondere Regeln. Das gilt auch für das Gesundheitswesen. Die Voraussetzungen, die in unserem Gesundheitswesens da sind, eignen sich für den Wettbewerb. Das Problem ist, dass Elemente, welche unverrückbar zu diesem Wettbewerb gehören, in unserem Gesundheitswesen nicht vorhanden sind oder dann nicht zur Anwendung gelangen. Es braucht ein Zusammenspiel von Eckwerten, die den Wettbewerb begünstigen, sonst funktioniert er nicht. Und heute müssen wir feststellen, dass diese Eckwerte nicht vorhanden sind oder nicht zur Anwendung kommen.
Es geht leider auch dem neuen Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern, Herrn Bundesrat Couchepin, ab, ein Konzept vorzulegen, mit dem in zügigen Schritten sichtbar auf dieses Ziel hingesteuert wird. Nicht wahr, wenn Sie Interessierte fragen, welche Zielsetzung mit diesen Vorlagen, die wir hier nun vor uns haben, eigentlich verbunden ist, stellen wir fest, dass Leute, die mit dem Gesundheitswesen vertraut sind, nicht sagen können, welche Absicht hinter diesem Vorgehen und diesen Vorlagen steckt. Es fehlt eine verfassungsmässige Voraussetzung, um die 26 kantonalen Systeme durch eine schweizerische Gesundheitspolitik zu ersetzen. Damit wären die Überkapazitäten und die unnötigen Mengenausweitungen einzugrenzen. Das wäre mit einem kantonsgrenzenübergreifenden System möglich, ohne dabei die Kompetenzen der Kantone dort, wo sie sinnvoll sind, und dort, wo sie sinnvoll angewendet werden könnten, zu beseitigen.
Zurück zu den anstehenden dringlichen Elementen, die nun hier zur Diskussion vorliegen. Wie gesagt, diese Schritte sind nicht falsch; allerdings möchte ich diese Vorlagen als eine Art administrative Massnahmen bezeichnen, um etwas Schlimmeres zu verhindern, um die zeitlichen Abläufe zu verlängern. Es ist so eine Art Verwaltungsarbeit, die wir hier für das Gesundheitswesen erledigen, aber mit politischer Zukunftsarbeit hat das nichts zu tun. Wir bedauern, dass es einmal mehr nicht möglich ist, die notwendigen Schritte struktureller Art einer Entscheidung zuzuführen und so unser System wirklich zu einer Besserung zu führen.
Wir werden diese Vorlagen grundsätzlich mittragen, wir werden also den Nichteintretens- und den Rückweisungsantrag ablehnen und für Eintreten stimmen.