Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-09-29
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
Ich bin dankbar, dass wir diese Debatte als Folge des Rückkommensantrages der EVP/EDU-Fraktion nochmals führen können, denn die Mehrheit des Rates hat heute Morgen einer völlig willkürlichen Frist zugestimmt. Mit der Einführung einer absoluten Verjährungsfrist von 8 Jahren verkürzen wir die Frist in der Tat um ganze 7 Jahre. Wir tun dies, obschon wir in allen anderen Gesetzgebungen eine Frist von 15 Jahren festgelegt haben - das haben wir heute Morgen mehrmals gehört, auch vom Kommissionssprecher -, und ich erwähne nochmals, nur als Beispiele, das Mehrwertsteuergesetz oder die Mineralölsteuergesetzgebung.
Die SVP-Fraktion hat heute Morgen argumentiert, dass sie generell, d. h. für alle Gesetzgebungen, eine Verkürzung der absoluten Verjährungsfrist wünscht. Eine Verkürzung diene der Beschleunigung der Verfahren, so die Argumentation. Dies könnte zwar ein Argument sein, doch in diesem Zusammenhang ist diese Argumentation sicher nicht stichhaltig. Wir haben es hier mit Vergehen zu tun, und zwar mit Vergehen im Zoll und im Fiskalwesen. Die Abklärung solcher komplexer Fälle kann ohne internationale Rechtshilfe oft nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Doch gerade die Inanspruchnahme der internationalen Rechtshilfe verlangt eine gewisse Zeit und rechtfertigt bereits, dass wir an der festgelegten respektive an der gleichen Frist von 15 Jahren [PAGE 1487] für die absolute Verjährung festhalten; also die gleiche Frist, die wir bereits in anderen Gesetzgebungen, die für Fiskaleinnahmen ebenfalls von Bedeutung sind, festgeschrieben haben.
Es kann doch nicht sein, dass wir es zulassen, dass gewisse Fälle nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, nur weil die festgelegte Frist zu kurz ist, und daher der Staat auf Millionen Franken verzichten müsste und allenfalls sogar noch die Gerichtskosten der Verfahren übernehmen sollte. Man spricht gar in einem gegenwärtigen Fall von Fiskalverlusten von 50 bis 60 Millionen Franken, wenn wir eine Verjährungsfrist von 8 Jahren einführen würden. Ich bitte Sie, schaffen Sie hier keine Lex specialis, die nur potenziellen Betrügern nützen würde. Wir haben die Pflicht, Normen zu setzen, die Zollvergehen ahnden können.
Zur Erinnerung einfach noch Folgendes: Diejenigen, die keine Betrugsabsichten haben, benötigen diese Frist ja auch nicht. Diejenigen, die die Frist heruntersetzen möchten, helfen nur jenen Unternehmen, die sich nicht korrekt verhalten.
Ich bitte Sie nochmals, schaffen wir hier nicht eine neue, willkürliche Frist. Halten wir uns an die bereits festgelegte Frist von 15 Jahren, die auch vom Bundesrat und der Mehrheit der Kommission begrüsst wird.