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Villiger Kaspar · Bundesrat · 1999-12-16

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-16

Wortprotokoll

Die Motion will eine umfassende materielle Steuerharmonisierung erreichen. Sie wissen, dass dieses Anliegen keine Verfassungsgrundlage hat. Wenn wir so etwas tun wollten, müssten wir zuerst eine Verfassungsgrundlage dafür schaffen. Wir haben eine Verfassungsgrundlage, die lediglich eine formelle Harmonisierung ermöglicht, d. h., es ist möglich, die Steuerpflicht und den Steuergegenstand zu vereinheitlichen, die zeitliche Bemessung, die Verfahrensrechte sowie das Steuerstrafrecht. Alle anderen Dinge, insbesondere die Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge, sind davon ausgenommen. Es bräuchte also zuerst eine Verfassungsgrundlage, bevor man sich in eine solche materielle Harmonisierung stürzen könnte.

Zum Grundsätzlichen: Es stellt sich die Frage, ob man einen gewissen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen haben will oder nicht. Der Bundesrat ist der Meinung, man solle keine materielle Steuerharmonisierung durchführen, weil der Steuerwettbewerb etwas Wichtiges ist, das mit dazu geführt hat, dass die Steuerquote in unserem Land sehr viel günstiger ist als in anderen europäischen Ländern. Dies wiederum ist einer der Grundpfeiler unseres wirtschaftlichen Wohlstandes.

Das muss man sehen: Eine günstige Steuerquote ist ganz eindeutig einer unserer Trümpfe im globalisierten Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten, und wir sollten diesen Trumpf nicht leichtfertig aufgeben. Es ist nicht einzusehen, warum man überall vom Preis-Leistungs-Verhältnis spricht, nur bei den staatlichen Leistungen nicht. Auch die Staaten müssen sich letztlich am Preis-Leistungs-Verhältnis messen lassen.

Ich bin ein Luzerner und habe selber ein bisschen Erfahrung mit dem kantonalen Steuerwettbewerb. Ich habe mich einerseits über die Zuger und Nidwaldner auch immer etwas geärgert. Unser damaliger Finanzdirektor, Herr Mugglin von der CVP, pflegte zu sagen, die dümmste Investition sei die Autobahn nach Hergiswil gewesen, weil sie die Steuerflucht von zwanzig auf fünf Minuten verkürzt habe. Auf der anderen Seite muss man klar realisieren: Hätte es Zug und Nidwalden nicht gegeben, hätte der Luzerner Fiskus wahrscheinlich stärker zugeschlagen. Das ist die Bremse.

Ich behaupte immer, die gute Steuerquote der Schweiz sei nicht nur Folge höherer staatspolitischer Weitsicht und Einsicht, sondern auch die Folge dieses Wettbewerbes.

Aber es ist zuzugeben, dass die Unterschiede stossend geworden sind, und ich sehe durchaus, dass hier ein Politikum besteht. Das ist auch der Grund, warum der Bundesrat bereit ist, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen.

Die Frage, wie man ein solches Problem beheben kann, ist letztlich eine Frage der Anreize. Es wurde zu Recht gesagt, dass sich ausländische Systeme, bei denen man die Steuern praktisch zu harmonisieren versucht, nicht bewährt haben. Ich gebe gerne zu, dass die sozialdemokratische Fraktion an eine Bandbreite denkt und nicht an einen Einheitssteuersatz. Aber ich glaube, dass auch die Bandbreite das Problem nicht löst, weil unter- und oberhalb der Bandbreite die Anreize falsch sind.

Stellen Sie sich einen Kanton vor, der die Steuern höher ansetzen muss, als er das bräuchte. Das ist ein enormer Anreiz, dann mit dem Geld weniger haushälterisch umzugehen. Dann können Sie es ihm wegnehmen: Wenn Sie dem Kanton das Geld wegnehmen wollen, wird er lieber in etwas Unnützes investieren, als dieses Geld nicht selber auszugeben - nur damit er das Geld nicht verliert. Deshalb ist das ein falscher Anreiz. Wenn Sie etwas verändern wollen - das ist der Ansatz des Finanzausgleichs -, müssen Sie von Daten ausgehen, die politisch nicht beeinflussbar sind.

Deshalb versuchen wir, beim Finanzausgleich mit möglichst objektiven, nicht manipulierbaren Kennziffern zu arbeiten, damit man die Voraussetzungen für den Finanzausgleich nicht mit Steuerbelastung usw. verändern kann. Wenn man schon von intelligenten Systemen spricht: Systeme, die das gleiche Ziel ohne falsche Anreize erreichen, sind eben intelligenter.

Es ist mir bewusst, dass sich die Frage stellt, ob der Finanzausgleich genügend Substanz hat, um diese Probleme zu lösen. Hier muss ich Ihnen sagen, dass wir vor einem Problem stehen. Wir haben mit den Kantonen [PAGE 2550] abgemacht, dass wir uns beim Projekt Finanzausgleich als echte Partner bewähren wollen und nicht der eine Partner auf Kosten des anderen ungebührlich profitieren soll; das heisst, weder der Bund noch die Kantone sollen ein Geschäft machen. Das hat natürlich zur Folge, dass unsere Mittel etwas begrenzt sind.

Ich stelle mehr und mehr fest, dass es die Kantone eigentlich lieber hätten, der Bund würde noch etwa eine Milliarde Franken in den Finanzausgleich einschiessen, dann könnte man die Schlussbilanz etwas schönen. Aber der Bund hat dieses Geld schlicht nicht! Wenn ich jetzt noch sehe, dass die Kantone Schritt für Schritt - das ist jetzt ein Reizthema für die politisch rechts stehende Seite - eine nicht unintelligente Steuer, nämlich die Erbschaftssteuer, abschaffen, aber gleichzeitig vom Bund erwarten, dass er den Kantonen noch Geld zuschiesst, dann muss ich Ihnen sagen: So nicht! Das geht nicht!

Weshalb sage ich, dass die Erbschaftssteuer eine intelligente Steuer ist? Jede Steuer ist an sich lästig, jede Steuer ist unschön, auch ich zahle nicht gerne Steuern. Aber wenn ich zwischen einer massvollen Erbschaftssteuer und der Belastung von Arbeit wählen muss, dann muss ich Ihnen sagen, dass wahrscheinlich das Erstere intelligenter ist. Aber es muss massvoll sein. Das ist der Grund, warum der Bundesrat sich in diesem Bereich auch schon Gedanken darüber gemacht hat, ob er mit den Kantonen Gespräche führen soll. Der Bundesrat will keine Bundeserbschaftssteuer, selbstverständlich nicht, denn da würde man wieder das kantonale Steuersubstrat anpacken, d. h. das Geld, das die Kantone selber brauchen, aber dann eben auch nutzen sollten, um nicht von der anderen Seite her wieder Geld vom Bund zu verlangen.

Ich komme zurück auf das eigentliche Problem: Es ist mir bewusst, dass der politische Druck in Richtung Harmonisierung natürlich erheblich zunehmen wird, wenn es uns nicht gelingt, das Problem der allzu grossen Belastungsunterschiede über den Finanzausgleich zu entschärfen. Das wäre eigentlich unerwünscht; deshalb hoffe ich, dass wir beim Finanzausgleich zu Resultaten kommen. Aber Sie wissen, dass es schwierig sein wird, weil sehr viele Einzelinteressen tangiert werden und es auch grundsätzliche Bedenken dagegen gibt.

Weil das Problem wichtig ist, wir es aber nicht so lösen können, wie das hier verlangt wird, ist der Bundesrat gegen die Motion. Er ist aber bereit, sie als Postulat entgegenzunehmen.

[VS]

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Herr Bundesrat, Frau Fässler möchte Ihnen noch eine - wichtige - Frage stellen.