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AB 45416

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Für die Mehrheit geht es ganz klar nicht primär um die Frage einer neuen Finanzierung für die Spitäler. Herr Cavalli hat darauf hingewiesen, dass diese in den nächsten Reformpaketen à fond diskutiert werden wird. Es ging hier auch nicht prinzipiell um die Frage der gleich langen Spiesse, die immer wieder zitiert werden, oder um die Frage der Gleichbehandlung, sondern es ging der Mehrheit vor allem darum, dass hier der falsche Ort, der falsche Zeitpunkt, wäre, diese Frage zu regeln. Sie haben es gehört: Wenn Sie sie regeln wollen, dann müssen Sie das in Artikel 49 KVG tun. Dort spricht man eben nur von "öffentlichen" und "öffentlich subventionierten" Spitälern. Wenn etwas geändert werden soll, dann muss man es im Kontext von Artikel 49 Absatz 1 tun; Herr Gross hat darauf hingewiesen.

Für die Mehrheit gibt es vier klare Gründe, weshalb der Antrag der Minderheit Ruey abgelehnt werden muss:

1. Wir sind hier im Dringlichkeitsrecht, es geht um eine Verlängerung der Spitalfinanzierung bis 2006. Es kann nicht angehen, dass man im Dringlichkeitsrecht einen bestehenden KVG-Artikel - hier eben Artikel 49 - ändert.

2. Die Kantone würden - sollten Sie der Minderheit Ruey folgen - Ende September 2004 vor die Aufgabe gestellt, in ihren Budgets für 2005 rund eine halbe Milliarde Franken "einzupacken". Dieser Affront den Kantonen gegenüber ist ebenfalls nicht statthaft.

3. Bei der Minderheit Ruey wäre unschön, dass die allgemeinen Abteilungen der Spitäler gar nicht mehr erwähnt wären. Das ist vielleicht ein Versehen - sicher nicht ein beabsichtigtes Weglassen -, aber es geht natürlich nicht an, dieses nur für Halbprivat- und Privatabteilungen, nicht aber für allgemeine Abteilungen zu regeln. Frau Humbel Näf hat das klar erwähnt.

4. Nachdem sich neue Entwicklungen in der Diskussion um die Spitalfinanzierung ergeben, insbesondere nachdem die Kantone sich etwas von der dual-fixen Finanzierung abgesetzt haben, ist ein zusätzlicher Grund vorhanden, der es schwierig machen würde, hier in einer Übergangsfinanzierung nun eine grundsätzlich neue Spitalfinanzierungslösung zu finden.

Sie sehen also, es sind vier klare Gründe, die gegen diese Minderheit sprechen. Die Mehrheit - die Kommission entschied mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen - empfiehlt Ihnen sehr klar, in diesem dringlichen Übergangsrecht bis 2006 keine grundsätzlichen Änderungen der Spitalfinanzierung vorzunehmen, sondern das dort zu diskutieren, wo es diskutiert werden muss, wenn die neuen Vorlagen auf dem Tisch des Hauses sind.

Folgen Sie also der Mehrheit.