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preparatory:AB 45494

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-04

Wortprotokoll

Seit dem Ende der kommunistischen Regimes und der Auflösung der Sowjetunion hat die Schweiz einen beachtlichen und auch international beachteten Beitrag zur osteuropäischen Transition geleistet. Seit 1990 hat das Parlament dafür insgesamt gut 3 Milliarden Franken bereitgestellt. Beweis für Nutzen und Erfolg der Osthilfe sind die enormen Reformfortschritte der Länder Zentraleuropas und des Baltikums, die diesen Mai in die Europäische Union aufgenommen worden sind. Diese Länder gehörten zu den ersten Empfängern der Schweizer Ostzusammenarbeit. Mit der Festigung der demokratischen Strukturen in diesen Staaten verlagerte sich das Schwergewicht der Osthilfe auf Südosteuropa und die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, speziell den Südkaukasus und Zentralasien.

Das Auseinanderbrechen Jugoslawiens und die darauf folgenden Kriege stellten die Solidarität Europas erneut auf die Probe. Die Schweiz engagierte sich mit humanitärer Hilfe, und sie stellte umfangreiche Mittel für die Flüchtlinge und deren Wiedereingliederung vor Ort zur Verfügung. Auch aus der Osthilfe wurden beträchtliche Mittel für den Wiederaufbau in diesen Ländern eingesetzt.

Wir wissen, dass die Transition zu Demokratie und Marktwirtschaft in den verschiedenen Ländern mit unterschiedlichem Erfolg geschah. Gemäss den Kriterien der EU-Kommission sind heute mehr als ein Drittel der 27 Transitionsländer stabile Rechtsstaaten mit konkurrenzfähiger Marktwirtschaft. Im Westbalkan und im Südkaukasus aber kommt der Transitionsprozess weiterhin nur sehr langsam voran und erleidet Rückschläge. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass in 10 der 27 Staaten mehr als 40 Prozent der Menschen in Armut leben. Ausdruck hiervon sind die hohen Arbeitslosenzahlen: in Bosnien gut 40 Prozent, in Mazedonien gut 30 Prozent. Die wirtschaftliche Perspektivlosigkeit ist denn auch ein Hauptgrund für die nach wie vor hohe Auswanderungsrate. In diesen Ländern ist auch die innenpolitische Akzeptanz des Systemwandels noch ungenügend; Wahlausgänge bestätigen dies immer wieder.

Diese noch unvollendete Transition treibt aber nicht nur die Menschen in die Migration; sie gefährdet auch Europas Sicherheit und Stabilität. Darum ist die Fortsetzung der Ostzusammenarbeit klar im Interesse der Schweiz. Sie ist im Besonderen auch im Interesse der schweizerischen Wirtschaft. Die neuen EU-Staaten zeigen, wie dank politischer und wirtschaftlicher Erholung neue Märkte entstehen. Die Exportzahlen sprechen eine deutliche Sprache: Sie haben sich zwischen 1999 und 2002 von 2,2 auf gut 3 Milliarden Franken erhöht. Damit haben sich die vom Bund etwa in gleicher Höhe eingesetzten Mittel für unsere Unternehmungen schon sehr positiv ausgewirkt.

Aus all diesen Gründen hat die APK in ihrer deutlichen Mehrheit - die Ausnahme bildeten die Vertreter der SVP-Fraktion - die schweizerische Ostzusammenarbeit positiv gewürdigt und bestätigt, dass wir der Fortsetzung dieses Engagements aufgrund von aussenpolitischen, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und migrationspolitischen Interessen eine zentrale Bedeutung zumessen.

Die Kommission unterstützt folgende bundesrätliche Strategie: Konzentrierung auf die Länder des Westbalkans mit Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, der Provinz Kosovo, Mazedonien und Albanien, auf die zentralasiatischen Staaten Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan und auf den Südkaukasus mit Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Demokratie- und Menschenrechtsbereiche werden in Rumänien und Bulgarien sowie in der Ukraine und in Russland speziell weiter unterstützt.

Der Bundesrat hat dem Parlament Ende März 2004 einen neuen Vierjahres-Rahmenkredit in der Höhe von 800 Millionen Franken beantragt und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den aktuellen Bundesbeschluss ersetzen soll. Vor dem Hintergrund der vom Bundesrat beim Abschluss der "Bilateralen II" gegenüber der EU eingegangenen Verpflichtung, nach Inkrafttreten der Verträge für Kohäsionsprojekte in den neuen EU-Ländern 1 Milliarde Franken vorzusehen, hat die APK des Ständerates nach eingehender Diskussion mit der Aussenministerin ein anderes Vorgehen gewählt:

1. Verlängerung des aktuellen Rahmenkredites um lediglich zwei Jahre, bis Ende 2006, in der Höhe von je 200 Millionen Franken, also der Hälfte des Betrages;

2. Sistierung des neuen Gesetzes, da der jetzige Bundesbeschluss bis Februar 2008 gilt.

Der Ständerat hat als Erstrat dieses Vorgehen in der Sommersession einstimmig gutgeheissen. Unsere APK schliesst sich - die Ausnahme bildeten in der Kommission nur die Vertreter der SVP-Fraktion - dieser Strategie aus folgenden Überlegungen an:

Wir sichern so die Weiterführung der Ostzusammenarbeit bis Ende 2006 finanziell ab. Festzuhalten ist, dass 200 Millionen Franken für zwei Jahre gegenüber heute eine Einsparung von 50 Millionen Franken bedeutet. Der Bundesrat hat diese Kürzung mit dem Verweis auf mögliche Aufwendungen für Kohäsionsleistungen begründet. Dieses Faktum ist für die Kommission mit ein Grund, dass wir, wie schon der Ständerat, zum Schluss gekommen sind, dass diese beantragten 200 Millionen Franken nur für die Ostzusammenarbeit in den erwähnten Schwerpunktregionen und nicht für allfällig gegen Ende 2006 beginnende Kohäsionsprojekte in den neuen EU-Staaten eingesetzt werden sollen. Wie es Ständerat Briner als Präsident der APK-SR in der Kleinen Kammer gegenüber der EDA-Vorsteherin gemacht hat, kann auch ich festhalten: Mit diesem Verlängerungsbeschluss sagen wir deutlich Nein zur Vermischung mit Kohäsionszahlungen in diesem Zeitrahmen.

Ein Wort noch zu den Kohäsionsleistungen: Diese können erst nach Zustimmung zu den "Bilateralen II" von Parlament und allenfalls Volk konkretisiert werden. Vor Ende 2006 wird dies wegen der Abklärungen und Vorbereitungen kaum der Fall sein. Bundesrat wie Parlament haben damit noch Zeit, die politischen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen sowohl für die Ostzusammenarbeit nach 2006 wie auch für die Kohäsionsbeiträge zu diskutieren, zu klären und auf 2007 neue Entscheide zu treffen; bis dann muss uns der Bundesrat die Vorlagen, inklusive neuer gesetzlicher Grundlage, unterbreiten. Die Finanzkommission teilt diese grundsätzlichen Überlegungen und unterstützt auch den Beschluss des Ständerates, wie unserer Kommission mitgeteilt worden ist.

Nun zum Rückweisungsantrag der Minderheit Mörgeli: Diese Minderheit will die Osthilfe ausdrücklich mit Kohäsionsleistungen verknüpfen und fordert eine neue Vorlage. So, wie der Antrag formuliert ist, greift er heute erstens den Beschlüssen zu den "Bilateralen II" vor, was politisch unkorrekt ist; zweitens wird entgegen allen bekannten Faktoren vom EU-Beitritt weiterer osteuropäischer Staaten vor Ende 2006 ausgegangen; und drittens geht der Antrag davon aus, dass die Schweiz Beiträge an den EU-Kohäsionsfonds leisten wird. Dies ist falsch. Die Schweiz wird autonom und bilateral über Kohäsionsleistungen entscheiden. Dies hat der Bundesrat beim Abschluss der "Bilateralen II" gegenüber der EU durchgesetzt. Viertens läuft der jetzige Rahmenkredit Ende 2004 aus. Der nahtlose zeitliche Anschluss aber ist zwingend, wenn nicht laufende Projekte gefährdet werden sollen.

Trotz dieser Hinweise in der Kommission wurde der Rückweisungsantrag aufrechterhalten. Die Kommission hat ihn darauf mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt und sich anschliessend mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen dem Beschluss des Ständerates angeschlossen, der eine Verlängerung des Rahmenkredits für die Ostzusammenarbeit um zwei Jahre und eine Aufstockung um 400 Millionen Franken vorsieht.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen also ein Nein zum SVP-Rückweisungsantrag, Eintreten auf den Bundesbeschluss und Zustimmung zu Konzept und Beschluss des Ständerates.