Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-10-04
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-10-04
Wortprotokoll
Die EVP/EDU-Fraktion steht hinter den Zielen der Totalrevision der Bundesrechtspflege, [PAGE 1573] denn sie ist überzeugt, dass die Verfahren beschleunigt werden müssen - natürlich immer unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit - und dass das Bundesgericht vom Kleinkram entlastet werden muss. Damit kann es sich verstärkt wieder auf seine Hauptaufgaben, nämlich auf die Fortentwicklung des Rechtes durch Grundsatzentscheide und auf die Vereinheitlichung der Rechtsprechung, konzentrieren. Deshalb hat die EVP/EDU-Fraktion die Totalrevision der Bundesrechtspflege und die Entscheide in den übrigen Vorlagen mitgetragen und, wenn ich beispielsweise an die Vorlage über den Sitz des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes denke, auch aktiv mitgestaltet. Es ist daher keine Frage, dass wir auch heute die weitere Umsetzung der Justizreform unterstützen und auf die beiden Vorlagen 1 und 3 eintreten werden.
Die Fahne zur Vorlage 1, Bundesgerichtsgesetz, zeigt, dass die Kommission in den letzten zwölf Monaten intensiv an diesem Gesetz gearbeitet hat. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung sind zahlreiche Bestimmungen nachträglich neu gefasst worden, die jetzt auf der Fahne zu Vorlage 1 unter dem Titel "Neue Anträge des Bundesrates vom 7. April 2004" figurieren. Am Schluss der Kommissionsarbeit sind recht wenige Differenzen mit Mehrheits- und Minderheitsanträgen verblieben. Es handelt sich dabei praktisch ausschliesslich um solche, die eine relativ starke politische Komponente haben.
Die EVP/EDU-Fraktion wird bei diesen Differenzen zumeist mit der Kommissionsmehrheit stimmen. Dies gilt auch für das Bundesgerichtsgesetz, insbesondere für Artikel 1, weil auch wir der Auffassung sind, dass das Bundesgericht und nicht das Parlament - welches ohnehin noch die Oberaufsicht hat - die beiden unteren Bundesgerichte, nämlich Bundesstraf- und Bundesverwaltungsgericht, beaufsichtigen solle. Das Bundesgericht ist für diese Aufgabe besser geeignet; entsprechend werden wir mit der Kommissionsmehrheit stimmen.
Wir schliessen uns ebenfalls der Mehrheit an bei der Frage, ob Richter und Richterinnen am Bundesgericht auch mit Teilzeitpensen arbeiten können sollen. Wegen der zeitlichen Verfügbarkeit für Sitzungen, Urteilsberatungen, Besprechungen, Instruktion der Mitarbeitenden und vielem anderem mehr ist ein volles Arbeitspensum nach unserer Auffassung unerlässlich. Hier ist - ich betone: leider - kein Platz für Teilpensen. Wir brauchen in jeder Hinsicht ganze und nicht halbe Bundesrichter.
Bei der Frage, ob auch Personen ohne Anwaltspatent in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten am Bundesgericht auftreten können sollen, neigen wir wiederum der Mehrheit zu. Am höchsten Gericht unseres Landes sollen nur qualifizierte Berufsleute, Anwältinnen und Anwälte also, auftreten können. Personen mit speziellen Fachkenntnissen können ihr Wissen als Experten und Gutachter für die Rechtsfindung dem Gericht nutzbar machen.
Auch bei der Frage, ob bei Streitigkeiten über Sozialversicherungsleistungen, bei Diskriminierung bezüglich Arbeitsverhältnis und Behinderung stark reduzierte Gerichtskosten zu erheben oder auf solche ganz zu verzichten seien, stimmen wir mit der Kommissionsmehrheit.
Schliesslich will die EVP/EDU-Fraktion bei der Beschwerde über die Einbürgerungsentscheide noch die Diskussion mitverfolgen. Im Moment neigen wir hier eher mehrheitlich der Minderheit zu, die diese Beschwerdemöglichkeit im Gegensatz zum Ständerat vorsehen will.
Die Kommission hat bei ihrer Arbeit wichtige Veränderungen vorgenommen. Diese Veränderungen machen es uns leicht, hinter dem Gesetz zu stehen. Es betrifft dies insbesondere den Mindeststreitwert in Zivilsachen, der von 40 000 auf 30 000 Franken herabgesetzt wurde, dann aber auch den Verzicht auf den Mindeststreitwert in Strafsachen bei Artikel 74, schliesslich die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und dann den Kompromiss bei der Überprüfungsbefugnis des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes in Sozialversicherungsstreitigkeiten.
Diese Veränderungen und Verbesserungen am Zugang und an der Möglichkeit der Rechtsfindung durch das oberste Gericht haben es uns leicht gemacht, jetzt voll hinter dieser Vorlage zu stehen, und wir beantragen Ihnen, einzutreten und meistens mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen.