Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-04
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-04
Wortprotokoll
Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, auf jede falsche oder tendenziöse Aussage mit einer Richtigstellung zu reagieren oder zu Stilfragen Stellung zu nehmen. Das hat der Bundesrat bereits am letzten Montag auf die Frage 04.5175 hin bekannt gegeben.
Eine Intervention des Bundesrates ist in denjenigen Fällen angezeigt, wo falsche Aussagen zu den Inhalten einer Vorlage gemacht werden. In diesem Sinne haben sich der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, aber auch die entsprechenden Ämter - auch anlässlich der erwähnten Fernsehsendung - geäussert, und sie haben auch mehrmals interveniert, wo es um Sachfragen ging. Ebenfalls wurden durch die entsprechenden Ämter allfällige falsche Darstellungen von Tatsachen in der Öffentlichkeit, wenn es solche gab, unverzüglich korrigiert.
Es ist zu berücksichtigen, dass Abstimmungskämpfe stets parteiisch, einseitig, plakativ, emotional und manchmal auch heftig geführt werden. Das ist so, denn der Stimmbürger macht sich eine Meinung aus verschiedenen, plakativ dargestellten Meinungsäusserungen. Es ist primär die Aufgabe der Gegenseite, auf möglicherweise unzutreffende Meinungen und Ansichten zu reagieren. Der Bundesrat hat sich mit Äusserungen in Bezug auf Abstimmungskampagnen auch deshalb zurückzuhalten, weil die Gefahr gross ist, dass eine Intervention kontraproduktiv wirkt und er sich in parteipolitische Kämpfe verwickelt. Es besteht das Risiko, dass eine umstrittene Aussage noch mehr Publizität und ungerechtfertigte Aufmerksamkeit erlangt, was nicht im Interesse der Sache liegt.