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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-13

Wortprotokoll

Anfang dieses Jahres haben die Betreiber des Casinos Mendrisio vor Bundesgericht Beschwerde wegen Rechtsverweigerung geführt, weil der Bundesrat sich geweigert hatte, die Boulespielbewilligung des Kantons Tessin zu genehmigen. Nachdem das Bundesgericht die von den Beschwerdeführern in der Beschwerde zusätzlich anbegehrten vorsorglichen Massnahmen abgelehnt hatte, zogen die Beschwerdeführer ihre Beschwerde etwas später vom Bundesgericht zurück.

Im entsprechenden Abschreibungsbeschluss zur Rechtsverweigerungsbeschwerde vom 16. März 2000 führte das Bundesgericht unter anderem ausdrücklich aus, das geltende Bundesrecht kenne keinen Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer kantonalen Boulespielbewilligung durch den Bundesrat. Zum einen bedeutet das, dass das Bundesgericht die Rechtmässigkeit des bundesrätlichen Moratoriums von 1996 für die Genehmigung von Boulespielbewilligungen indirekt bestätigt hat und dass dem Bundesrat konkret auch das Recht zustand, für das Projekt von Mendrisio die Genehmigung der Boulespielbewilligung zu verweigern. Im Übrigen ist die praktische Konsequenz aus der Tatsache, dass das Gesuch von Mendrisio vom Bundesrat nicht materiell behandelt worden ist, dieselbe, wie wenn der Bundesrat das Gesuch behandelt und einen negativen Entscheid gefällt hätte.

Der Vollständigkeit halber bleibt zu erwähnen, dass der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Mai unter anderem beschlossen hat, das Gesuch Mendrisios formell als gegenstandslos geworden abzuschreiben.