Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2004-10-04
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-04
Wortprotokoll
Sie haben jetzt auch vom Vertreter der Kommissionsminderheit gehört, dass wir in der Kommission grosse Einigkeit darüber haben, dass etwas zu tun ist. Die Diagnosestellung ist also unisono gleich. Nur bei der Frage der Therapie ist dann alles etwas anders. Ich bin mit dem Vorreferenten eigentlich einig, dass die Frage der Rabattierung, wo diese genau geregelt werden muss - ob im Heilmittelgesetz oder nicht besser im KVG -, gestellt werden kann. Den Kantonen und allen Beteiligten in diesem Bereich geht es auch nicht primär darum, wo die Frage geregelt wird, sondern dass sie geregelt wird. Wir haben einen Handlungsbedarf, der unbestritten ist.
Wir sind jetzt in der ersten Phase der Behandlung dieser Standesinitiativen, welche fordern, dass im Arzneimittelbereich etwas getan wird. Wir haben es als Parlament in der Hand, die Forderungen dieser Standesinitiativen in der zweiten Phase mit dem Inhalt zu füllen, wie wir es ursprünglich mit der Revision des Heilmittelgesetzes wollten, und damit Klarheit in den Arzneimittelbereich zu bringen. Es geht im Grunde genommen um Folgendes: Wollen wir es den Gerichten überlassen, den besagten Artikel 33 des Heilmittelgesetzes zu interpretieren, oder wollen wir die Arbeiten um die Fragen der Rabattierung, der geldwerten Vorteile und des Umgangs damit selber an die Hand nehmen und die offenen Fragen im Heilmittelgesetz oder im KVG regeln?
Damit der Druck zum Handeln erhalten bleibt, damit wir aktiv werden und nicht abwarten, bis die Gerichte entscheiden, möchte ich Sie bitten, diesen Standesinitiativen Folge zu geben. Sie zeigen das Problem auf und überlassen es uns, die richtige Lösung zu finden.