Lexipedia

Stahl Jürg · Nationalrat · 2004-10-04

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-04

Wortprotokoll

Der Entscheid der Kommission, den beiden Standesinitiativen Folge zu geben, kam mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen sehr knapp zustande; das ist ja nicht erstaunlich. Wenn man den beiden Kommissionssprecherinnen genau zugehört hat, muss man sich doch ernsthaft fragen, ob das Problem, das die Standesinitiativen veranlasst hat, mit einer Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) gelöst werden könnte.

Wie Sie alle wissen, wollte der Gesetzgeber mit Artikel 33 des Heilmittelgesetzes nichts anderes als die Korruption, d. h. die aktive und passive Bestechung, im Handel mit Arzneimitteln verbieten. Der Patient bzw. die Patientin soll sich darauf verlassen können, dass das Arzneimittel, das der Arzt ihm oder ihr verschrieben hat, das zur Behandlung der Krankheit am besten geeignete ist und nicht dasjenige, für das der Arzt die attraktivsten geldwerten Vorteile erhalten hat. Dasselbe kann der Patient vom Apotheker erwarten, wenn dieser ihm ein Arzneimittel empfiehlt oder abgibt. Der Zweck des Heilmittelgesetzes ist der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Das Heilmittelgesetz bestimmt, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Es verfolgt damit einen ausschliesslich gesundheitspolizeilichen Zweck.

Von Eingriffen in die Gestaltung der Preise und Rabatte hat der Gesetzgeber beim Erlass des HMG ausdrücklich abgesehen. Das gilt uneingeschränkt auch für Artikel 33. Dieser Artikel erlaubt im Zusammenhang mit dem Bestechungsverbot höchstens "handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte". Der Gesetzgeber wollte damit den rationellen Arzneimitteleinkauf ausdrücklich nicht behindern. Ausdrücklich verbieten wollte er jedoch, dass Ärzte, Ärztinnen und Apotheker nach anderen als medizinisch-therapeutischen Überlegungen entscheiden, mit welchem bestimmten Arzneimittel ein bestimmter Patient zu behandeln ist.

Die Sprecherin der Kommission hat es bereits gesagt: Wenn man die Zielsetzungen der Standesinitiativen erreichen möchte, dann ist der Inhalt bzw. die Formulierung der Initiativen eben doch höchst fragwürdig. Gäbe man insbesondere der Genfer Standesinitiative Folge, so erhielte das Heilmittelgesetz einen neuen Zweck. Es würde gleichsam zu einem Rabattgesetz umfunktioniert. Die heute im Gesetz ausdrücklich festgeschriebenen Schranken für die Rabatte will diese Standesinitiative nämlich ersatzlos streichen. Damit widerspricht sie dem eindeutigen, in den Materialien belegten Willen des Gesetzgebers. Eine solche Zweckänderung wäre nun wirklich der falsche Weg. Sie wäre ganz bestimmt nicht geeignet, um die Probleme zu lösen, die zu den Standesinitiativen geführt haben. Vielmehr - und das ist jetzt wichtig, wenn wir in die Zukunft schauen - ist Swissmedic als zuständige Behörde aufgerufen, den ursprünglichen Zweck von Artikel 33 durchzusetzen. Durchzusetzen! Leider hat Swissmedic in der Vergangenheit zu wenig rasch reagiert.

Zum Schluss noch ein Wort zu den Rabatten zugunsten der Spitäler - was die Standesinitiativen ausgelöst hat -: Artikel 33 gilt für den Spitalbereich genauso wie für die Ärzte und Apotheker in ambulanter Praxis. Das wurde seinerzeit auf Antrag im Nationalrat ausdrücklich so beschlossen. Auch im Spital sollen die Arzneimittel nach betriebswirtschaftlichen Regeln eingekauft werden. Die Rabatte sind im Spital deshalb höher, weil es dort meist um grössere Einkaufsmengen geht. Aktive und passive Bestechung durch geldwerte Vorteile darf es aber auch im Spital wie in der ambulanten Praxis nicht geben. Inwieweit Rabatte den dazu Berechtigten weiterzugeben sind, bestimmt das KVG, und damit komme ich zur Überleitung, zum tatsächlichen Ort, wo wir intervenieren müssen und können: Im KVG haben wir die entsprechenden Regeln zu setzen, und wir haben diese damals beim Erlass des Heilmittelgesetzes sogar mit einer [PAGE 1568] Strafbestimmung verschärft. Meine Überzeugung ist, dass die Berechtigten für die Rabatte die Prämienzahler allgemein sind. Nicht nur die Konsumierenden, sondern auch solche, die nicht konsumieren, sollten von tieferen Arzneimittelpreisen profitieren können.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen, die mit 9 zu 11 Stimmen unterlegen ist. Damit ist diese Minderheit doch relativ stark. Die Problematik, welche die Standesinitiativen aufgreifen, ist verständlich. Sie ist vorhanden. Wir müssen sie angehen, aber wir müssen sie im KVG anpacken, und damit wir das tun können, bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen und den Initiativen keine Folge zu geben.