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preparatory:AB 45661

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

Hier hat Ihre Kommission lange um eine einvernehmliche Lösung gerungen. Wir haben es bereits im Rahmen der Eintretensdebatte angetönt.

Ausgangslage war eine Streitwertgrenze in zivilrechtlichen Verfahren von 40 000 Franken. Ihre Kommission war der Ansicht, dass eine solche Streitwertgrenze in den Bereichen Arbeits- und Mietrecht nicht akzeptiert werden kann. Es hätte nämlich bedeutet, dass die meisten arbeitsrechtlichen Verfahren wegen einer missbräuchlichen Kündigung nicht mehr ans Bundesgericht hätten weitergezogen werden können und dass nur noch ein Teil der mietrechtlichen Streitigkeiten, sei es betreffend Mietzinserhöhungen oder Kündigungen, vom Bundesgericht überprüft würden. Bei einer Streitwertgrenze von 40 000 Franken wären mehr als die Hälfte der arbeitsrechtlichen und rund 30 Prozent der mietrechtlichen Verfahren von der Überprüfung durch das oberste Gericht ausgeschlossen gewesen. Bei einer Streitwertgrenze von 30 000 Franken hätte sich dieser Ausschluss um ein weniges reduziert, d. h., die arbeitsrechtlichen Verfahren wären nur noch zu 44 Prozent ausgeschlossen gewesen.

Das harte Ringen begann in der Kommissionssitzung im Juli dieses Jahres. Wir hatten eine bunte Palette von Vorschlägen; dabei haben wir eine allgemeine Grenze von 40 000 Franken generell und eine solche von 20 000 [PAGE 1598] Franken für miet- und arbeitsrechtliche Fragen überprüft. Dann überlegten wir, ob wir die Streitwertgrenze im Falle von miet- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten auf 8000 Franken belassen und in den übrigen Fällen auf 40 000 Franken erhöhen sollen. Weiter standen noch 12 000 und 40 000 Franken zur Diskussion. Sie sehen, alle Seiten mussten Haare lassen. Wir haben uns dann einstimmig für den Kompromiss ausgesprochen, und zwar für 30 000 Franken für allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten und 15 000 Franken für die Bereiche des Arbeits- und Mietrechtes.

Dieser Kompromiss ist eine sehr glückliche Lösung, und unsere Kommission ist auch stolz darauf. Es war uns ein Anliegen, dass wir in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten - für welche nun ein kostenloses Verfahren bis zu einer Streitwertgrenze von 30 000 Franken vorgesehen ist - die Zulassungsgrenze ans oberste Gericht nicht höher ansetzen.

Es liegt kein anderer Antrag vor. Ich gehe davon aus, dass wir im Sinne der Kommission beschliessen werden.

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