AB 45699
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-05
Wortprotokoll
Dieser Artikel war der zweite grosse Streitpunkt in unserer Kommission. Herr [PAGE 1611] Pelli, wir haben hier nicht einen Mehrheitsentscheid, sondern einen einstimmigen Entscheid gefällt; die Kommission schlägt Ihnen diese neue Lösung einstimmig und nicht nur mehrheitlich vor.
Heute können nicht nur Rechtsfragen, sondern auch Sachverhaltsfeststellungen vom Versicherungsgericht umfassend überprüft werden. Die Sachverhaltsermittlung ist nicht nur zentral für den Sozialversicherungsprozess, sondern für die Betroffenen auch von existenzieller Bedeutung. Es ist geradezu zynisch, Herr Pelli, die Einschränkung der Kognitionsbefugnis als willkommene Sparmassnahme im IV-Bereich anzupreisen. Das kann ja wohl nicht die Aufgabe eines Rechtsmittelverfahrens sein! Der Grundsatz "Eingliederung vor Rente" ist eine Frage des materiellen Rechtes und soll nicht damit erreicht werden, indem irgendwelche Rechtsmittel beschränkt werden.
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, dass Entscheide über die Zusprechung oder Verweigerung von Geldleistungen in der Invaliden-, Militär- und Unfallversicherung auch betreffend die Sachverhaltsfeststellungen überprüft werden können. Das ist bereits ein Kompromiss. Die Linke wollte beim Ist-Zustand bleiben, die Rechte wollte die Fassung des Bundesrates übernehmen. Der vorliegende Kompromiss ist berechtigt. Im Jahre 2003 gab es beim Sozialversicherungsgericht insgesamt 772 Rückweisungen an die Vorinstanz, 20 Prozent davon wegen ungenügender Sachverhaltsdarstellung. Das heisst, es ist nötig, dass in diesem Bereich das oberste Gericht diese Überprüfung nochmals vornehmen kann.
Herr Bundesrat Blocher, Sie haben in der Kommissionsberatung in Aussicht gestellt, dass Sie noch abklären werden, ob auch Eingliederungsmassnahmen, allenfalls als geldwerte Leistungen, unter diese Bestimmung fallen könnten - jetzt hört Herr Bundesrat Blocher nicht zu. Wir haben eine Differenz zum Ständerat, und, Herr Bundesrat, ich gehe davon aus, dass Sie Ihr Versprechen noch einhalten und die Überprüfungen und Abklärungen noch vornehmen. Dann noch ein Zweites: Sie haben gesagt, Sie würden nicht alle Trümpfe aus der Hand geben, solange Sie nicht wissen, wie die Regelung betreffend Verfahrenskosten nach den Beratungen aussieht. Wir haben in Artikel 61 keine Differenz mehr zum Ständerat, das heisst, Sie dürften jetzt also auch den letzten Trumpf aus der Hand geben.
Ich bitte Sie - das ist jetzt eine Bitte an den Rat -, doch dem einstimmig geschlossenen Kompromiss unserer Kommission zuzustimmen.