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Hutter Markus · Nationalrat · 2004-10-06

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Herr Vischer, wir sind uns einig, dass der Streitpunkt vor allem in der Beschränkung des ruhenden Verkehrs beziehungsweise bei den Parkplätzen besteht. Bisher gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, welche belegt, dass eine Beschränkung des Parkraumes Einfluss auf das Verkehrsaufkommen hat. Ganz im Gegenteil, der sinnloseste Verkehr, den es gibt, ist der Parksuchverkehr. Selbst wenn diese Grundlage noch irgendwie geschaffen werden könnte, geht meine Frage jetzt dahin: Warum gelten dann in den einzelnen Kantonen völlig unterschiedliche Auslegungen der "Rechtsgleichheit"? Warum kann in Winterthur gerade wegen dieser Parkplatzbeschränkungen mehrfach nicht gebaut werden, während im 10 Kilometer entfernten Frauenfeld im Kanton Thurgau genau die gleichen Bauten mit der ursprünglich geplanten Anzahl Parkplätze ohne Probleme realisiert werden können? Wo sehen Sie als Jurist hier noch etwas von Rechtsgleichheit? Wo sehen Sie noch etwas an Rechtssicherheit, wenn das Verbandsbeschwerderecht derart speziell und das Umweltrecht derart spezifisch interpretiert werden?