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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-10-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-10-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat grundsätzlich Verständnis für Ihr Anliegen - es ist ein grünes Anliegen, da haben wir Verständnis -, aber Sie verbinden es mit einer Abgabe, und bei einer Abgabe sehen wir rot. Wir finden, die gesetzlichen Grundlagen für eine natur- und landschaftsverträgliche Realisierung von Bauprojekten seien vorhanden. Das Natur- und Heimatschutzgesetz verlangt, dass Beeinträchtigungen in sensiblen Lebensräumen beseitigt werden. Wo das nicht möglich ist, muss Ersatz geschaffen werden. Das gilt für Bewilligungen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene. Baubewilligungen für Skipisten, bei Geländeveränderungen, erteilen in der Regel die Kantone oder die Gemeinden; und sie sind auch zuständig dafür, dass Massnahmen für eine allfällige Wiederherstellung ergriffen werden.

Der Verband Seilbahnen Schweiz entwickelt gegenwärtig ein eigenes Qualitätssystem, das Unternehmen auszeichnen soll, die in ihrem Erschliessungsgebiet die Anforderungen der Seilbahnen und des Umweltrechtes umsetzen. Wir sind der Ansicht, dass dieses branchenspezifische Qualitätssystem die vorgeschlagene Umweltabgabe überflüssig machen könne.