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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-10-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-10-07

Wortprotokoll

Die Minderheit möchte verhindern, dass die Grundversorgungskonzession regional oder nach Diensten aufgeteilt werden könnte. Zunächst muss ich darauf verweisen, dass die Grundversorgungskonzession bereits nach geltendem Recht aufgeteilt werden könnte, allerdings nur regional. Es wäre zum Beispiel möglich, dass man sagen würde: Sunrise übernimmt einen Kanton, wo die Sonne aufgeht, also Graubünden; Sunset übernimmt einen Kanton im Westen, wo die Sonne untergeht, Genf oder Jura; Orange übernimmt den Kanton Tessin, weil dort Orangenbäume wachsen; Colt übernimmt den Kanton Aargau. Aber wir haben das nicht gemacht, und zwar wegen der Koordination. Das hätte grosse Schwierigkeiten gegeben. Zudem lagen gar keine Konzessionsgesuche von diesen Firmen vor. Warum lagen keine Konzessionsgesuche vor? Weil keine einzige Konkurrentin der Swisscom die Grundversorgungskonzession, wie sie heute ausgestaltet ist, übernehmen könnte.

Um den Konkurrenten doch zu ermöglichen, Teile der Grundversorgungskonzession zu übernehmen, möchten wir das nicht nur regional, sondern nach Dienstleistungen aufteilen. Man könnte sich also vorstellen, dass eine Firma zum Beispiel alle Telefonkabinen übernehmen würde. Dann gäbe es eine Firma, die nur die Telefonkabinen in der Schweiz betriebe, vielleicht Telefonkabinen mit einem vollständigen Telefonbuch darin - das wäre dann ein grosser Vorteil, es würde in der Fragestunde viele Fragen ersparen -; oder vielleicht hätte die Firma noch andere Ideen und würde zum Beispiel eine Espressomaschine dort hineinstellen. Die Konkurrenz führt eben zu Innovation zum Wohle der Kundinnen und Kunden. Das wäre so eine Variante. Um uns das offen [PAGE 1706] zu lassen - ich sage ja nicht, das komme gerade am nächsten Tag -, hätten wir die Grundversorgungskonzession aufteilen wollen.

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