Amstutz Adrian · Nationalrat · 2004-10-07
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-07
Wortprotokoll
Ich möchte den Herren Levrat und Marti sagen: Es ist nicht aus dem Hut gezaubert, es ist das Resultat einer intensiven Auseinandersetzung mit der gestellten Aufgabe. Bezüglich Lobbying habe ich ein sehr gutes Gewissen; das Lobbying war tatsächlich einzigartig. Aber wenn man das Resultat anschaut, dann sieht man, dass Ihr Vorschlag Heimatschutz für die Swisscom ist und unser Vorschlag den allgemeinen Unmut aller Beteiligten zum Vorschein gebracht hat; er wird also wohl nicht so schlecht in der Mitte liegen.
Was will der Antrag Amstutz/Noser/Jermann? Er will, dass Wettbewerbern der marktbeherrschenden Anbieterin Zugang zur letzten Meile gewährt wird. Allerdings kann es nicht das Ziel eines weiteren Liberalisierungsschrittes sein, einen ruinösen Wettbewerb zwischen den Diensten zu provozieren. Es soll auch verhindert werden, dass Gewinne, die durch Angebote von Fernmeldediensten generiert werden, einfach abgeschöpft werden, ohne dass sich die Anbieter an Unterhalt und Betrieb der Verbreitungsinfrastruktur beteiligen. Vielmehr soll ein Wettbewerb zwischen den Infrastrukturen, also intermodularer Wettbewerb, ausgelöst werden, und es sollen die entsprechenden Anreize für Investitionen geschaffen werden. Dies kann nur der vollständig entbündelte Zugang zur letzten Meile leisten; in Anlehnung an meinen Antrag zu Artikel 3 heisst das: auf der Doppelader-Metallleitung. Die dafür notwendigen Investitionen können als Bekenntnis zum Schweizer Telekommunikationsmarkt verstanden werden und garantieren ein langfristiges Engagement neuer Anbieterinnen in der Schweiz.
Der Zugang zu den Kabelkanalisationen erscheint mir daher nur konsequent, natürlich nur, wenn die entsprechenden Kapazitäten vorhanden sind und keine neuen Schächte ausgehoben werden müssen. Damit verringert sich einerseits die Eintrittsschwelle für Bewerber, und andererseits wird der volkswirtschaftlich wenig sinnvolle Aufbau einer parallelen Infrastruktur vermieden. Dasselbe gilt für die Mietleitungen, die ebenfalls in diesem Abschnitt geregelt werden sollen.
Der schnelle Bitstrom-Zugang soll dagegen zeitlich beschränkt werden; dies geschieht sinnvollerweise in den Übergangsbestimmungen. Wir haben hierzu einen entsprechenden Antrag bei Artikel 68a gestellt. Mit der zeitlich schnellen Gewährung des Bitstrom-Zugangs wird einerseits gewährleistet, dass er als Vorstufe zum vollständig entbündelten Zugang im Sinne einer Investitionsleistung genutzt werden kann. Andererseits schränkt die zeitliche Begrenzung die Gefahr ein, dass Gewinne auf der bestehenden Infrastruktur ohne eigene Investitionen abgeschöpft werden.
Nun eine Bemerkung zur Verrechnung des Teilnehmeranschlusses. Dieser spielt ja bekanntlich als konstanter Werbekanal der Swisscom eine wichtige Rolle. Sie nutzt ihn natürlich immer auch als Möglichkeit, die Kunden anderer Anbieter zu bewerben und allenfalls abzuwerben. Mit der direkten Verrechnung des Teilnehmeranschlusses können Wettbewerber der Swisscom ihren Kunden das gesamte Angebot aus einer Hand anbieten. Damit kaufen sie von der Swisscom den Teilnehmeranschluss zu einem staatlich regulierten Preis und verrechnen ihn ihren Kunden weiter. Die Kunden erhalten dann nur noch eine und nicht, wie heute, zwei Rechnungen.
Und schliesslich zur Interkonnektion: Die Interkonnektion bleibt in diesem Abschnitt stehen, damit wir nicht hinter das geltende Recht zurückgehen. Im Weiteren kann Absatz 2 folgerichtig gestrichen werden, weil der Bezug von schnellem Bitstrom-Zugang zeitlich eingeschränkt werden soll.