Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-10-07
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Wie bereits in meinem Eintretensvotum angekündigt, stehen wir hier als Berichterstatter der Kommission und letztlich als Vertreter der Beschlüsse der Mehrheit der KVF etwas im Regen. Offensichtlich hat sich die Kommissionsmehrheit, die auf der Fahne aufgeführt ist, in der Zwischenzeit verflüchtigt, und ihre Mitglieder haben sich in den gleich lautenden Anträgen Amstutz/Noser/Jermann, in einer weit weniger weit gehenden Formulierung der Marktöffnung, gefunden. Da die neuen Positionen aber immer noch deutlich weiter gehen als die der beiden Minderheiten, die zur Diskussion stehen, und eigentlich ein Konzept bilden, inklusive Artikel 68a, äussere ich mich nicht mehr im Detail zu den Anträgen der Mehrheit auf der Fahne, sondern beschränke mich, nach den ausführlichen Darlegungen meiner Vorrednerin, auf einige Antworten zur Debatte von heute Vormittag.
Herr Levrat hat darauf hingewiesen, dass diese Art der Gesetzgebung unseriös sei, dass es sich um eine Art Kaffeestube-Gesetzgebung handle und diese Vorlage deshalb eigentlich zurück in die Kommission müsste, damit sie dort weiterdiskutiert werden könnte. Ich bin der Meinung, dass diese Sichtweise nicht ganz richtig ist, denn der Kompromissvorschlag, den die CVP-, die SVP- und die FDP-Fraktion auf den Tisch des Hauses gelegt haben, bewegt sich im Spannungsfeld der auf der Fahne formulierten Anträge. Er weicht nicht aus, sondern er gruppiert die Interessen im Rahmen dieser Darlegungen neu - im Gegensatz zum Antrag Wäfler: Der Antrag Wäfler nimmt neue Elemente auf, er formuliert neu und bringt einen ganz neuen Ansatz. Ich denke, wenn der Antrag Wäfler mehrheitsfähig wäre, dann müsste man nochmals grundsätzlich über diese Sache diskutieren. Der gleich lautende Antrag der Fraktionen der drei bürgerlichen Parteien dagegen nimmt die Elemente auf, die bereits in der Kommission diskutiert wurden.
Zu Herrn Marti: Herr Marti hat insbesondere bei Artikel 68a die Beschränkung des Bitstream auf der Zeitachse angesprochen. Sie haben gesagt, es sei möglich, dass während dieser Phase von zwei Jahren Trittbrettfahrer Geld abschöpfen könnten. Ich möchte hier etwas aus der Erfahrung wiedergeben. Wer weiss, was es braucht, um marketingmässig einen Markteintritt in einem flächendeckenden Markt in diesem Bereich zu gewährleisten, der weiss, dass die Phase von zwei Jahren sehr kurz ist - dass sie wohl zu kurz ist. Die zwei Jahre kann nur jemand nutzen, der bereit ist, längerfristig in diesen Markt zu investieren. Wer für zwei Jahre, für 24 Monate, Marketingmassnahmen ergreift und hier investieren will, der kann diesen Markteintritt nicht refinanzieren. Davon bin ich überzeugt.
Zum Zweiten: Sie haben die Frage nach dem Zeitpunkt gestellt. Wann ist der Zeitpunkt des Beginns, wer definiert ihn? Das Folgende gebe ich meinerseits zu Protokoll: Ich bin überzeugt, dass die Formulierung, wie sie dasteht, unter diesem Aspekt keine Fragen aufwirft. Die Frist von 24 Monaten beginnt dann, wenn der entsprechende Anbieter, der alternative Anbieter, Nutzen aus diesem Zugang zieht. Er kann 24 Monate lang Nutzen daraus ziehen, unabhängig davon, wie dies technologisch aussieht. Es ist eine Formulierung über die Form des Nutzens.
Zum Antrag Wäfler: Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass dieser Antrag zu diskutieren wäre. Es ist aber unmöglich, das hier im Plenum zu tun. Es ist ein Antrag, der völlig neue Elemente aufnimmt, sie neu gruppiert und insbesondere auf der längerfristigen Zeitachse neue Perspektiven aufzeigt.
Herr Fehr Hans-Jürg hat gefragt, was überhaupt die Motivation für diese Revision sei. Brauchen wir diese Revision, nachdem der Markt ja gut funktioniert? Ich denke, es gibt hierauf zwei klare Antworten: Einerseits sagt der Bundesrat bereits in der Botschaft, dass die Marktdynamik, die nach der Öffnung im Jahre 1998 eingetreten ist, langsam nachlässt; nicht zuletzt deshalb hat der Bundesrat die letzte Meile bereits auf dem Verordnungsweg geöffnet.
Was wir hier andererseits machen, ist die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, um diesen Verordnungsentscheid des Bundesrates transparent, berechenbar und langfristig auch erkennbar zu machen. Gerade mit dieser Klarheit, dieser Transparenz, dieser Berechenbarkeit, die wir heute mit der Gesetzgebung einführen, schaffen wir [PAGE 1702] letztendlich die Investitionssicherheit und die Planungssicherheit, die die Investitionen auslösen, die wir alle hier im Rat wollen. Wir wollen, dass weiter in diesen Zukunftsmarkt investiert wird, und wir denken, dass dazu eben die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Minderheitsanträge zu den Artikeln 3, 11 und 68a insgesamt abzulehnen. Die Mehrheitsanträge stehen offensichtlich nicht mehr zur Diskussion.