Keller Robert · Nationalrat · 2004-10-07
Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-07
Wortprotokoll
Auch ich möchte meine Interessen offen legen: Ich bin weder Jäger noch Fischer, nur Naturfreund, aber immerhin. Ich betrachte jedoch unser Umfeld - insbesondere Wälder, Schutzgebiete, Biotope sowie Tiere - aufmerksam. Ich beantrage Ihnen, die Motionen Aeschbacher und Donzé weder zu überweisen noch in Postulate umzuwandeln. Die Gründe dafür sind folgende:
Die Schalenwildbestände haben sich in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich erhöht. Sie müssen zwingend reguliert werden. Die Wildtiere werden mit Sicherheit mehr durch Freizeitaktivitäten des Menschen gestört als durch die Jagd. Ich gehöre leider mit meinem Hund auch dazu, denn ich bin jeden Tag im Wald, sehe dort aber höchstens an einem oder zwei Tagen pro Jahr eine Jägerin oder einen Jäger. Der Schutz des Wildes erfolgt nicht durch ein Verbot der Jagd; diese dient der Bestandesregulierung und damit dem Schutz des Wildes. Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ermächtigt den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Jagdbanngebiete sowie Wasser- und Zugvögelreservate von nationaler Bedeutung auszuscheiden. Auch die Kantone haben entsprechende Kompetenzen. Das ist auch richtig so, wir sind ja regional sehr verschieden. Es darf nicht sein, dass wir die Kompetenz der Kantone weiter beschränken. Das Jagdgesetz ist ein Rahmengesetz, welches die Verantwortung weitgehend den Kantonen überlässt. Dies ist auch richtig so und darf nicht ohne Not geändert werden.
Ich möchte nicht in die Details gehen, das werden die Kollegen Steiner und Lustenberger, die ja beide Jäger sind, sicher nachholen. Beachten Sie aber, dass die Kantone ihre Aufsicht mit Sicherheit wahrnehmen. Ich habe das als Treiber auch einmal erlebt: Kaum waren wir angetreten, kam ein Jagdpolizist, kontrollierte die Waffen, die Jagdpässe usw. Die Kantone nehmen also ihre Aufgabe ernst.
Die besten Polizisten sind natürlich Leute wie Herr Donzé und Herr Aeschbacher, die mit Sperberaugen die Natur- und Vogelschutzgebiete betrachten und die Situation mit Sicherheit beurteilen. Sinnvolle Jagd ist aktiver Naturschutz und eine gesetzliche Aufgabe.
Die Motionen sind unnötig, die heutige Gesetzgebung ist mehr als ausreichend. Das Schutzziel ist definiert, die Jagd dient dem Schutz unseres Wildes. Eine Überweisung in irgendeiner Form, Motion oder Postulat, wäre ein Misstrauensvotum gegenüber den 35 000 Jägerinnen und Jägern in der Schweiz.
Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, die Motionen und auch allfällige Postulate abzulehnen.