Brändli Christoffel · Ständerat · 2004-09-21
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-09-21
Wortprotokoll
Der Bundesrat weist in seinen strategischen Überlegungen zu Recht auf den Tatbestand hin, dass im Bereich Kostendämpfungsmassnahmen ein grosser Reformbedarf besteht. In der Tat: Wenn es uns nicht gelingt, die Kosten zu dämpfen, werden wir weiterhin darüber streiten, wer die übersetzten Kosten bezahlen soll. Einmal gewinnt der Prämienzahler, einmal die Kantone bzw. der Steuerzahler. Profitieren von diesem Spiel werden die Leistungserbringer, die Prämienzahler sind die Geprellten.
Dazu ein Beispiel: Im Kanton St. Gallen gibt es auf 646 Personen einen Arzt, im Kanton Basel-Stadt gibt es auf 283 Personen einen Arzt. In Bezug auf die Gesundheit und auf die Zufriedenheit in den beiden Kantonen lassen sich kaum Unterschiede ausmachen. In ländlichen Gebieten gibt es zunehmend einen Ärztemangel bzw. keine Wahlmöglichkeit, in den Agglomerationen haben wir vermehrt eine grosse Überversorgung. Diese Entwicklung geht weiter, solange wir nicht Verantwortung übernehmen und griffige Instrumente gegen die Mengenausweitung schaffen.
Leider hat die Kommission die Vorlage über die Vertragsfreiheit, die eine grundsätzliche Diskussion über diese Problematik ermöglicht hätte, verschoben. Wir schieben dieses Problem übrigens schon lange vor uns her. Stattdessen driften wir einmal mehr in eine reine Diskussion über die Finanzierung ab: Wer soll was bezahlen? Das ist offensichtlich die wichtigste "Gesundheitsfrage", die wir uns jeweils stellen.
Die Kantone haben in Bezug auf die Spitalfinanzierung und die Kinderprämien deutliche Signale ausgestrahlt. Die Finanzierung soll in erster Linie über eine Erhöhung der Erwachsenenprämien erfolgen. Was würde das bedeuten? In einzelnen Kantonen käme es zu Prämienerhöhungen von über 30 Prozent, und zwar nicht in den Kantonen mit den tiefsten Prämien, sondern in den Kantonen mit den höchsten Prämien. Das können wir uns sozialpolitisch schlichtweg nicht mehr leisten. Deshalb müssen wir uns vorerst im Klaren sein, was wir eigentlich wollen.
Für mich ist klar: Das Revisionspaket darf auf keinen Fall zu weiteren Kostenverlagerungen auf die Prämienzahler führen. Im Gegenteil: Die Prämienzahler müssen entlastet werden.
Aus diesem Blickwinkel muss die in Aussicht gestellte Spitalfinanzierung nochmals überprüft werden. Mit einer dualen Finanzierung - 50 Prozent zu 50 Prozent - würden nämlich in der Grundversicherung Verschiebungen auf die Prämienzahler erfolgen, die das Gleichgewicht zwischen Steuerzahler und Prämienzahler erheblich erschüttern würden. Auch im Bereich allfälliger Erleichterungen bei den Kinderprämien ist eine Finanzierung ausserhalb der Prämienzahler zu suchen, wohl am besten über die bestehenden Prämienverbilligungen.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Vorlage 1A, wie sie von der Kommission verabschiedet wurde, und zwar insbesondere zur Verlängerung des dringlichen Bundesbeschlusses. Nachdem das Eidgenössische Versicherungsgericht im Jahre 2001 festgehalten hat, dass die Kantone zu Unrecht ihre Beiträge an Privatversicherte verweigert haben, haben wir eine Übergangsbestimmung für 2002 bis 2004 geschaffen, um den Kantonen die Anpassung zu erleichtern. Die Tatsache, dass die Zahlungspflicht der Kantone gemäss EVG-Urteil bereits seit 1996 bestanden hat und immer noch nicht umgesetzt ist, gibt zu denken. Hätte man nämlich diese Zahlungspflicht seit 1996 umgesetzt, wären etwa 6 Milliarden Franken weniger auf die Prämienzahler überwälzt worden - umgekehrt gesagt: Die Kantone haben in diesem Umfang profitiert.
Unter diesen Voraussetzungen fällt es schwer, zu akzeptieren, dass der dringliche Bundesbeschluss um zwei weitere Jahre verlängert werden soll und die Kantone damit nochmals um rund eine halbe Milliarde Franken zulasten der Prämienzahler entlastet werden. Immerhin, wir haben uns mit den Kantonen geeinigt und hoffen nun, dass die Revision zügig durchgezogen wird, damit die Zielsetzungen - Umsetzung KVG 1996 und vor allem Kostendämpfungsmassnahmen - endlich umgesetzt werden können. Die Schwerpunkte Spitalfinanzierung, Prämienverbilligung, monistische Finanzierung, Vertragsfreiheit, Medikamentenbewirtschaftung und andere warten nach wie vor auf Lösungen.
Machen wir uns nichts vor: Wenn es uns nicht gelingt, diese schwierigen Probleme endlich und rasch anzugehen, werden die Prämien ins Unerträgliche steigen. Dies müssen wir verhindern, indem wir die Verantwortung übernehmen und diese Probleme rasch zweckdienlichen Lösungen zuführen. Ich meine, es sei wichtig, dass wir in der kommenden Wintersession auch entsprechende Beschlüsse fassen. Im Moment werden wir uns wohl leider mit dem Allerdringlichsten - es ist vorläufig ein kleiner Schritt - begnügen müssen.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne auf die Vorlagen 1A und 1D einzutreten und diese im Sinne der Kommission zu verabschieden.