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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-09-21

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-21

Wortprotokoll

In dieser Teilrevision geht es um die Kostenbeteiligung. Sie besteht bekanntlich aus der Franchise und einem Selbstbehalt. Der Selbstbehalt betrug bis heute für Erwachsene und Kinder 10 Prozent. Der Bundesrat beantragt in dieser Teilrevision, den prozentualen Selbstbehalt für Erwachsene auf 20 Prozent festzulegen. Gleichzeitig wird in Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe b beantragt, dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, die Kostenbeteiligung herabzusetzen oder aufzuheben. Dabei wird weiterhin angenommen, dass der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehaltes bei 700 Franken bleibt.

Sie erinnern sich: In der gescheiterten 2. KVG-Revision hatten wir ebenfalls eine Erhöhung des Selbstbehaltes vorgesehen. Wir verknüpften diese Erhöhung allerdings mit besonderen Versicherungsformen, insbesondere mit den Netzwerken. Diese Verknüpfung soll in der uns vorliegenden Teilrevision nun nicht mehr zum Tragen kommen. Gemäss Botschaft soll mit einem erhöhten Selbstbehalt die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und ein Anreiz geschaffen werden, weniger Leistungen zu beanspruchen. Medizinische Leistungen sollen entsprechend bewusster konsumiert werden, was zu einem gesamtgesellschaftlichen Effizienzgewinn führen soll, indem die nicht benötigten finanziellen Ressourcen für einen anderen Zweck verwendet werden können. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Selbstbehaltes wird gemäss Botschaft das Kostenvolumen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um etwa 2,5 Prozent vermindert, was zu tieferen Prämien führen wird, da im Jahr der Gesetzesänderung nur das über die geschätzten Kosten von 420 Millionen Franken hinausgehende Kostenwachstum prämiensteigernd wirken wird.

Die finanziellen Auswirkungen auf den Bund werden im Rahmen der Bundesbeiträge an die Kantone für die Gewährung von Ergänzungsleistungen auf 7 Millionen Franken geschätzt. Die Mehrbelastung der Kantone im Bereich der Ergänzungsleistungen wird schätzungsweise 26 Millionen Franken betragen. Auf die Versicherten, die Leistungen bis 300 Franken, das ist die Höhe der Franchise, oder Leistungen über 7300 Franken beziehen, dies aufgrund des jährlichen Höchstbetrages des Selbstbehaltes von 700 Franken, hat die Massnahme keine Auswirkung. Mit anderen Worten: Diejenigen Versicherten, die wenig Leistung beziehen, werden ebenso wenig zur Kasse gebeten wie diejenigen, die Leistungen von mehr als 7300 Franken beziehen.

Chronischkranke sind somit von der Erhöhung nicht betroffen, was sozialpolitisch sinnvoll ist und in der Kommission allgemein begrüsst wurde. Die vorgesehene Erhöhung des Selbstbehaltes führt für die Versicherten, die Leistungen zwischen 300 und 3800 Franken beziehen, zu einer Verdoppelung des Selbstbehaltes. Für die Versicherten, die Leistungen zwischen 3800 und 7300 Franken beziehen, ist die Erhöhung wesentlich kleiner, weil der Selbstbehalt weiterhin, wie bereits gesagt, auf 700 Franken begrenzt werden soll. Wird neben dem Selbstbehalt auch die Franchise berücksichtigt, führt die Verdoppelung des Selbstbehaltes zu einer Erhöhung der Kostenbeteiligung, die wesentlich kleiner ist als 50 Prozent.

Die Kommission war sich im Grundsatz darüber einig, dass sich durch ökonomische Anreize bei den Versicherten durchaus ein kostenbewussteres Verhalten durchsetzen könnte. Mit der Erhöhung des Selbstbehaltes auf 20 Prozent soll an die Selbstverantwortung appelliert werden, nicht beim leisesten Anzeichen von Unwohlsein auch gleich den Arzt aufzusuchen. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes könne im Bagatellbereich, so die Kommission, durchaus Wirkung entfalten. Wir können als Versicherte, so der Tenor, nicht jedes Jahr laut über Prämiensteigerungen lamentieren und uns dann handkehrum als Patientinnen und Patienten einer erhöhten Selbstverantwortung entziehen.

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.