Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-09-21
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-21
Wortprotokoll
Sie haben es gesehen: Es besteht noch eine Differenz. Wie Sie aus der Fahne ersehen können, beantragt Ihnen die Kommission, dem Nationalrat zu folgen. Weshalb? Mit dieser Initiative soll die notwendige Rechtssicherheit hergestellt und den Versicherern ein grösserer Spielraum in der Preisgestaltung gewährt werden. Der Nationalrat ist uns in dieser Beurteilung gefolgt und hat sich mit grossem Mehr hinter die Initiative gestellt. In Artikel 92 Absatz 7 - den wir beraten - hat er eine Differenz zu unseren Beschlüssen geschaffen. Ich gehe kurz darauf ein, worum es in diesem Artikel geht, und möchte Ihnen anschliessend kurz die Differenz erläutern.
In Artikel 92 geht es um den Verwaltungskostenzuschlag zur Deckung der ordentlichen Aufwendungen der Versicherer. Um die kleinen und mittleren Betriebe nicht zu benachteiligen, haben wir hier im Rat entschieden, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, die Höchstsätze für diesen Zuschlag wie auch die Spanne zwischen dem maximalen und dem minimalen Prämienzuschlag innerhalb derselben Gesellschaft festzulegen.
Der Nationalrat ist uns in der Auffassung gefolgt, dass dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden soll, die Höchstsätze festzulegen. Er vertritt aber klar die Meinung, dass es nicht nötig sei, dass der Bundesrat auch noch eine Spanne festlegt. Dieser Eingriff, so der Sprecher im Nationalrat, sei wettbewerbshinderlich und bewirke wenig, da ein Versicherer, der die Prämien einseitig erhöhen würde - zulasten der Kleinen und zugunsten der Grossen -, durch den Markt ohnehin bestraft würde. Dies umso mehr, als es sich bei der überwiegenden Mehrheit der privaten UVG-versicherten Betriebe um kleine und mittlere Betriebe handle. Deshalb, so der Nationalrat, könne man durchaus etwas mehr Wettbewerb zulassen. Es sei nicht notwendig, dass der Bundesrat auch noch eine Spanne festlege.
Die Kommission liess sich von dieser Argumentation überzeugen und schloss sich einstimmig dem Nationalrat an.
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, unserem Antrag zu folgen.