Frick Bruno · Ständerat · 2004-09-28
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-28
Wortprotokoll
Wir haben 20 Milliarden Franken verfügbares Vermögen der Nationalbank. Was tun wir damit? Schön ist, dass wir einmal dieses Problem haben und uns nicht über Schulden, sondern über frei verfügbares Vermögen streiten können. Diese 20 Milliarden Franken sind rechtlich und wirtschaftlich nichts anderes als Gewinne der Nationalbank, Gewinne früherer Jahre, die als Reserven zurückbehalten und in Gold angelegt wurden; dies mit dem Zweck, die Golddeckung herbeizuführen, wie sie früher gesetzlich vorgeschrieben war. Nun, da die Golddeckung obsolet geworden ist, stellt sich die Frage: Was geschieht mit diesen 20 Milliarden Franken?
Rechtlich ist die Frage auf Begehren unserer Kommission vom Bundesrat geklärt worden. Wenn wir nicht legiferieren, gehen diese 20 Milliarden Franken den ordentlichen Weg des Gewinnes der Nationalbank. Das heisst, die 20 Milliarden Franken sind zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund auszuschütten. In dieser Beurteilung stellt sich die Frage: Gibt es denn nun einen Grund, dem Bund und den Kantonen diese 20 Milliarden Franken vorzuenthalten? Der historische Grund für einen Fonds, nämlich die Solidaritätsstiftung, ist durch die Volksabstimmung weggefallen. Es ist auch nicht abzusehen, dass eine ähnliche Lösung nochmals vorgeschlagen würde. Also stellt sich die Frage, ob es heute noch einen Grund gibt, den Kantonen und dem Bund diese 20 Milliarden Franken vorzuenthalten.
Da ist die Antwort meiner Beurteilung nach klar: Nein! Die Kantone sind eigene Staaten, und staatspolitisch besteht weder ein Anlass noch eine Rechtfertigung, die Kantone finanziell zu bevormunden. Dazu hat die Bundesversammlung keine rechtliche Handhabe und keine politische Berechtigung, zumal die Kantone ihre finanzpolitische Verantwortung zum grossen Teil besser wahrnehmen als die Bundesversammlung selber.
Zum Zweiten: Gibt es denn einen volkswirtschaftlichen Grund, den Kantonen ihren Anteil am Vermögen vorzuenthalten? Solche Gründe wurden vereinzelt vorgetragen, auch in der Presse, aber sie überzeugen nicht. Geäussert wurde die Befürchtung, dass diese 14 Milliarden Franken rasch und zu einem grossen Teil in den Konsum der Kantone fliessen würden. Sie könnten eine Teuerung provozieren und würden so eine makroökonomisch unerwünschte Nebenwirkung erzielen.
Doch diese Befürchtung, im Ernst betrachtet, ist nicht berechtigt. Halten wir uns vor Augen: Diese 14 Milliarden Franken für die Kantone gehen mit Bestimmtheit nicht sofort in den Konsum. Die meisten Kantone werden die Schulden abbauen. Jene Kantone, die keine Schulden haben, werden in dieser kurzen Zeit nicht von der sparsamen Politik zur Verschwendung überwechseln. Sie werden die Gelder tresorieren und auf die hohe Kante legen. Die 14 Milliarden Franken machen von der Grössenordnung her auch nur ein Fünftel der kantonalen jährlichen Budgets aus. Das wirft finanziell keinen Kanton aus der Bahn. Stellen wir uns vor: Wer eine Erbschaft von einem Fünftel seines Jahreseinkommens macht, wird als Privater - genauso wie als Kanton - mit diesem unerwarteten Segen in aller Regel haushälterisch umgehen.
Das Ziel, diese 14 Milliarden Franken den Kantonen zur Verfügung zu stellen, erreichen wir mit einer verblüffend einfachen Massnahme: Lassen Sie dem ordentlichen Recht seinen Lauf; wir müssen nicht neu legiferieren, wir können das heute geltende Recht anwenden. Es ist daher richtig, dass die grosse Mehrheit der Kommission auf diesen Vorschlag eingetreten ist und ihn übernommen hat. Ich hoffe, der Rat tut heute dasselbe.
Nun, Herr Studer, Sie sind mit der Minderheit etwas irritiert, dass hier Geld fliessen soll, ohne dass ein separater [PAGE 504] Beschluss gefasst wird. Diese Ansicht ist nicht zutreffend. Wir beschliessen heute nicht eine neue Massnahme, um Vermögen an Bund oder Kantone zu verteilen. Im Gegenteil: Wir würden einen Beschluss benötigen, um den Kantonen ihr Vermögen vorzuenthalten. Wir tun nichts anderes, als dem ordentlichen Recht seinen Lauf zu lassen. Wir haben kein Recht, den Kantonen das Geld vorzuenthalten; Letzteres müssten wir beschliessen, nicht die Einhaltung des ordentlichen Rechtes. Solches muss vom Parlament nie beschlossen werden.
Damit habe ich zur ersten Vorlage gesprochen. Zur Initiative selber hat unser Kommissionspräsident die Gründe umfassend dargelegt. Ich habe dem nichts beizufügen, ausser der Aufforderung, sich in beiden Beschlüssen der Kommissionsmehrheit anzuschliessen.