Lexipedia

Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-09-29

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Sie sehen auf der Traktandenliste, dass die UREK-SR hart gearbeitet hat. Das erste ihrer Geschäfte ist das Göteborger Protokoll. Was ist das Göteborger Protokoll? Die Botschaft vom 19. Mai 2004 macht Vorgaben bezüglich nationalen Emissionsminderungszielen bis zum Jahr 2010 für Schwefel, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen sowie bezüglich Emissionsminderungstechniken für stationäre und mobile Quellen als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Europa.

Am 6. Mai 1983 hat die Schweiz als Mitglied der Wirtschaftskommission der Vereinigten Nationen für Europa (ECE-Uno) das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Genfer Konvention) ratifiziert. Um die in [PAGE 521] diesem Rahmenübereinkommen festgelegten Zielsetzungen zu konkretisieren, sind Zusatzprotokolle erforderlich. Am 30. November 1999 wurde anlässlich einer ausserordentlichen Tagung des Exekutivorgans des Übereinkommens auf Ministerebene in Göteborg ein Protokoll betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon verabschiedet; "Eutrophierung" heisst zu starke Anreicherung von Nährstoffen in Böden und Gewässern. Ziel des Protokolls ist die Begrenzung und Verringerung der Emissionen von Schwefel, Stickstoffoxiden, Ammoniak und flüchtigen organischen Verbindungen, die durch menschliche Tätigkeiten entstehen und die sich aufgrund von Versauerung, Eutrophierung und Bildung von bodennahem Ozon infolge weiträumigen und grenzüberschreitenden atmosphärischen Transports nachteilig auf die menschliche Gesundheit, die natürlichen Ökosysteme, Materialien und landwirtschaftliche Kulturen auswirken können.

Die grundlegenden Bestimmungen des Protokolls - namentlich dessen ökologische Zielsetzungen wie kritische Eintragungsraten für versauernde Stoffe und für Stickstoff mit düngender Wirkung und kritische Konzentration für Ozon - sowie die Massnahmen zur Begrenzung von Schadstoffemissionen sind mit der geltenden schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Luftreinhaltung und mit der bisherigen Luftreinhaltepolitik des Bundesrates vereinbar. Dazu gehören das Bundesgesetz über den Umweltschutz, das Luftreinhaltekonzept des Bundesrates, die Luftreinhalte-Verordnung und die Verordnungen betreffend die technischen Anforderungen an Motorfahrzeuge, aber auch die Programme "Agrarpolitik 2002" und "Agrarpolitik 2007" auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft und der dazu gehörenden Verordnungen. Detaillierte Angaben über den aktuellen Stand der Luftreinhaltung bietet der Bericht des Bundesrates über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone.

Die verschiedenen Verpflichtungen zur Emissionsverringerung werden von der Schweiz mit dem Vollzug der oben genannten Verordnungen bereits umgesetzt, sodass keine Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen erforderlich sind. Aufgrund der aktuellen Schätzungen und unter Berücksichtigung der ungewissen Entwicklungsperspektiven in der Wirtschaft, beim Verkehr, beim Energieverbrauch und in der Agrarpolitik bis 2010 kann davon ausgegangen werden, dass die Schweiz die landesspezifischen Emissionshöchstmengen dank der Umsetzung der bereits beschlossenen Massnahmen einhalten wird. Das Protokoll wurde von 28 europäischen Ländern sowie von den USA, Kanada und der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.

Die UREK hat im Juli dieses Jahres Eintreten beschlossen und die Detailberatung der Artikel 1 und 2 durchgeführt, aber die Gesamtabstimmung ausgesetzt und von der Verwaltung einen ergänzenden Bericht zur Handhabung des Staatsvertragsreferendums verlangt. Einzelne Kommissionsmitglieder waren der Meinung, dass das fakultative Staatsvertragsreferendum in Artikel 2 des vorliegenden Bundesbeschlusses aufgrund der neuen Bundesverfassung der Praxis widerspreche. Im September dieses Jahres führte die UREK eine längere Debatte über das vorgesehene Staatsvertragsreferendum durch. Herr Bundesrat, es geht der Kommission darum sicherzustellen, dass dessen Handhabung konsistent ist und sich nicht sprunghaft von Fall zu Fall ändert. Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der SPK-NR 04.3203, "Fakultatives Staatsvertragsreferendum. Parallelismus von staatsvertraglicher und innerstaatlicher Rechtsetzung", brachte nicht die notwendige Klärung. Der Bundesrat werde künftig, heisst es da, keine Unterstellung unter das Staatsvertragsreferendum vorschlagen, wenn die Wichtigkeitskriterien gemäss Artikel 164 der Bundesverfassung nicht erfüllt seien. Beim Göteborger Protokoll sind keine Gesetzesanpassungen und keine neuen Verordnungen nötig, weshalb dieses Wichtigkeitskriterium nicht erfüllt ist. Gleichwohl soll das Protokoll dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstehen. Dieser Widerspruch konnte nicht aufgeklärt werden. Die Kommission hat sich deshalb entschlossen, einen Brief an die SPK unseres Rates zu schreiben; Herr Escher hat das vorhin bereits erwähnt, und auch letzte Woche beim Übereinkommen mit Frankreich wurde darüber diskutiert.

Die UREK beantragt einstimmig Eintreten und Zustimmung zum Beschluss, wobei beim Staatsvertragsreferendum Zweifel bestehen. Man hat sich eben im Zweifelsfall für die Volksrechte, für die Unterstellung unter das Staatsvertragsreferendum, entschieden. Ich weiss, dass Herr Bundesrat Leuenberger ein ausgezeichneter Jurist ist, und auch im Namen der Kommission möchte ich ihm sagen, dass die Kommission erwartet, dass sich der Bundesrat diese Geschichte mit dem Staatsvertragsreferendum einmal überlegt und zusammen mit der SPK abklärt, ob z. B. auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Es kann nicht sein, dass bei jeder Vorlage eine Diskussion entsteht. Gerade wenn man diese Botschaft liest, kann man feststellen, dass die Argumentation des Bundesrates nicht überall schlüssig ist. Auf der einen Seite sagt man, es gehe nach Wichtigkeitskriterien gemäss Artikel 164 der Bundesverfassung, auf der anderen Seite wird gesagt, es seien keine Gesetzesanpassungen und keine Verordnungsanpassungen nötig, aber man unterstellt dann die Geschichte doch wieder dem Staatsvertragsreferendum.

Damit wir nicht jedes Mal diese Diskussion führen müssen und damit eine konsistente und systematische Lösung erarbeitet werden kann, möchte ich den Bundesrat bitten, hier zusammen mit dem Parlament für eine dauerhafte Lösung zu sorgen.