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Escher Rolf · Ständerat · 2004-09-29

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Ich entschuldige mich; ich ergreife heute zum vierten Mal das Wort. Wenn ich denn daran Freude bekommen sollte, kann das bis Ende der Legislatur ja noch gut werden. (Heiterkeit)

Ich sagte Ihnen vorher, die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen teile in wesentlichen Bereichen die Stossrichtung der Motion Pfisterer Thomas. Ich erlaube mir, noch Folgendes einzubringen und Sie zu informieren: Nach der eindeutigen Ablehnung des Gegenvorschlages "Avanti" durch Volk und Stände machte es den Anschein, dass der Bundesrat - ich möchte das Departement ausdrücklich von dieser Aussage ausnehmen - das Problem ruhen bzw. still und leise vor sich her schlummern lassen möchte.

Ihre Kommission und auch die nationalrätliche Schwesterkommission haben aus diesem Grunde dem Bundesrat dringend empfohlen, die Sachfrage zügig an die Hand zu nehmen. Wenn die Empfehlung nicht befolgt würde, werde das Parlament dies selber tun, beispielsweise etwa auf dem Wege der Ausarbeitung der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans.

Das UVEK hat verdankenswerterweise Ende August den beiden Kommissionen Vorschläge zum weiteren Vorgehen in Sachen "dopo Avanti" unterbreitet. Ihre Kommission hat diese Vorschläge am 7. September 2004 beraten; sie hat sich grundsätzlich festgelegt und zuhanden der nationalrätlichen Kommission Stellung genommen. Diese Kommission hat sich am 27. September 2004, also vor wenigen Tagen, der Stellungnahme Ihrer Kommission angeschlossen. Beide Kommissionspräsidenten haben heute Morgen die gemeinsame Stellungnahme zuhanden des UVEK unterschrieben.

Worum geht es? UVEK und Bundesrat werden eine neue Vorlage prioritär und rasch bearbeiten. Bei Annahme des NFA ist ein Vorprojekt auf Ende Jahr in Aussicht gestellt. Die verschiedenen in den Räten hängigen Vorstösse werden gleichzeitig mit der bundesrätlichen Vorlage behandelt und können dann allenfalls abgeschrieben werden.

Nach Ansicht beider Kommissionen ist ein Infrastrukturfonds zu schaffen, geäufnet durch Mineralölsteuererträge, durch eine namhafte Ersteinlage und durch jährliche Zuflüsse. Diese Fondsmittel sind namentlich für zwei Bereiche einzusetzen:

1. für die Unterstützung des privaten und öffentlichen Agglomerationsverkehrs, und zwar für Strasse und Schiene;

2. zur Sicherstellung der zügigen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, aber auch für den Erhalt der Funktionsfähigkeit und die gezielte kleinräumige Engpassbeseitigung; dieser Punkt hat das gleiche Gewicht wie der erste.

Die beiden Kommissionen sind der Ansicht, dass die Eckwerte der Kriterien und Prioritäten, nach welchen Projekte aus dem Fonds unterstützt werden sollen, in geeigneter Form dem Parlament vorzulegen sind. Die beiden Kommissionen halten fest, dass es sachlich und politisch von grosser Bedeutung ist, dass der Ausbau und der Erhalt der Funktionsfähigkeit der schweizerischen Hauptstrassen, namentlich in dünn besiedelten Gebieten, gleichzeitig und parallel zu behandeln sind. Sie werden sich also mit diesen Sachfragen, wie sie von Kollege Pfisterer aufgeworfen worden sind, recht bald intensiv befassen müssen.