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Heberlein Trix · Ständerat · 2004-09-29

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Aus der Sicht von Swisstransplant ist zu bedauern, dass dieses Register gestrichen werden soll. Sie haben es gehört: Es existiert heute auf freiwilliger Basis dank des grossen Einsatzes eines interessierten Arztes an der Universitätsklinik Basel. Das hat zur Konsequenz, dass die Gesundheitsdaten der Lebendspender weiter verfolgt werden können.

Ich kann verstehen, dass sich die Kommission aus einer gewissen Angst vor einer Überorganisation und Überreglementierung, wie sie in der ersten Fassung von Artikel 60a enthalten war, dagegen verwahrt hat, hier eine neue Administration aufzubauen. Wichtig erscheint uns aber, dass wir eine Grundlage haben, um die Universitätskliniken zu verpflichten, die gesundheitlichen Daten weiter zu liefern und diese zu verfolgen. Dies kann auch im Rahmen einer Qualitätssicherung geschehen. Es muss nicht notwendigerweise dieser grosse, im Gesetz vorgesehene Aufwand, wie er hier vorgesehen war, betrieben werden.

Das aktuelle Register ist im Moment als eigentliche Pionierleistung europaweit sehr angesehen, und in ganz Europa wird versucht, ein derartiges Register aufzubauen. Ich denke, man muss irgendwo festhalten können, dass ein Register geschaffen werden muss, im Interesse der Lebendspender, im Interesse auch der Qualitätssicherung und der Weiterverfolgung allfälliger Komplikationen. Es muss aber nicht notwendigerweise so geschehen, wie es im Gesetz vorgesehen war. Ich glaube, da müsste man sich mit den Universitätskliniken einigen können. Es gibt ja eine Bewilligung für Transplantationszentren - das ist eine Voraussetzung, dass sie transplantieren können -, und man könnte auf dieser Basis und im Rahmen der Qualitätssicherung ein derartiges Register gesetzlich verankern, im Interesse der Lebendspender.

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