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David Eugen · Ständerat · 2004-09-30

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Ich möchte aus dem Votum von Alain Berset, dem Sprecher der Minderheit, einen Punkt aufnehmen, der auch mir sehr wichtig erscheint, nämlich die Frage, wie es mit dem Arbeitnehmerschutz steht, wenn wir diese Regelung treffen.

Auf der einen Seite ist klar, dass die ganze Arbeitszeitregelung in der Hand des Gesetzgebers liegt und diese Verordnung bereits relativ präzise Regeln für die Sonntagsarbeit aufstellt. Auf der anderen Seite ist es richtig, dass diese Regeln durch Gesamtarbeitsverträge mit anderen Regeln, beispielsweise über die Entlöhnung am Sonntag, weiter ergänzt werden können und auch sollen; ich möchte das betonen. Was Kollege Berset bei seiner Argumentation meines Erachtens übersieht, ist die Tatsache, dass unser Vorschlag, der Antrag der Mehrheit der Kommission, sehr wohl einen Anreiz beinhaltet, solche GAV-Verhandlungen aufzunehmen. In dem von Kollege Lauri vorgelesenen Text hat es zwei Konditionen; in beiden Fällen bedeutet dies, dass die SBB den Antrag stellen müssen - die SBB als Landeigentümerinnen der Bahnhöfe und zum Teil auch als Mitbetreiberinnen der Betriebe, die auf dem Bahnhofgelände angesiedelt sind. Die Tatsache, dass die SBB den Antrag stellen müssen, macht auch klar, dass die Gewerkschaften, die ja die Verhandlungen aufnehmen wollen, einen ganz klaren Ansprechpartner haben.

Das heisst, mit dieser gesetzlichen Regelung wird kein Laden eröffnet, sondern es wird nur die Möglichkeit eröffnet, den Antrag zu stellen, einen Laden zu eröffnen. Der Antrag muss immer von der Bahnunternehmung kommen; das sind in den weitaus meisten Fällen die SBB. Die Gewerkschaften haben damit also einen klaren Ansprechpartner, um Vertragsverhandlungen aufnehmen. Sie können an die SBB gelangen und sie einladen und ersuchen, diese Vertragsverhandlungen aufzunehmen.

Daher ist mit dieser gesetzlichen Regelung eigentlich die Basis für die Vertragsverhandlungen gesetzt. Es kann aber nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Vertragsverhandlungen vorwegzunehmen, denn es ist ja Sache der Sozialpartner, die Vertragsverhandlungen zu führen und ein Resultat zu präsentieren.

Ich möchte erläutern, wie es beispielsweise bei den Tankstellenshops im Kanton St. Gallen gelaufen ist. Auch dort war es nicht so, dass die Gesetzgebung die Vertragsverhandlungen vorweggenommen oder dekretiert hatte. Sie hat vielmehr ausgelöst, dass sich die Partner, also die Shopbetreiber auf der einen Seite und die Arbeitnehmervertreter auf der anderen Seite, begleitet vom Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen, zusammengefunden und einen Vertrag erarbeitet haben.

Genau diese Möglichkeit ist hier auch zugrunde gelegt, dass man das tun kann und sich mit den SBB zusammensetzen und die entsprechenden Verträge erarbeiten kann. Also kann man nicht sagen: Die Regelung, wie wir sie Ihnen vorlegen, ist eine Lösung, die die Sozialpartnerschaft - die ich wichtig finde und die notwendig ist - verunmöglicht, im Gegenteil: Sie stützt sie. Sie verlangt sie nicht direkt; das ist klar. Sie ist nicht eine Kondition. Aber sie weist darauf hin, dass man mit den SBB die Verhandlungen aufnehmen kann. Aus diesen Gründen denke ich, dass die Arbeitnehmerschutzüberlegungen in der Lösung - Gesetz und Verordnung zusammen betrachtet -, die Ihnen die Mehrheit der Kommission vorschlägt, wirklich auch mitberücksichtigt worden sind.