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Frick Bruno · Ständerat · 2004-10-04

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-04

Wortprotokoll

Die Minderheit ist sehr knapp unterlegen: mit 5 zu 6 Stimmen. In der Sache selber hat die Kommissionsmehrheit keine andere Auffassung als die Minderheit. Sie findet nämlich Absatz 3 in der Fassung des Nationalrates ebenfalls falsch, aber um das Verfahren zu beenden, hat sich die Mehrheit gesagt: Schliessen wir uns an, schlucken wir die Kröte!

Was will die Lösung des Nationalrates? Sie sagt nicht anderes als: "Sie (die Verwaltung) kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke, Betriebe, Räume und Fahrzeuge betreten." Das ist ein umfassendes Hausdurchsuchungs-, Personendurchsuchungs- und Fahrzeugdurchsuchungsrecht, zu jeder Zeit, wo es die zuständige Bundesverwaltungsstelle für richtig findet. Hausdurchsuchungen, Personendurchsuchungen und Fahrzeugdurchsuchungen sind schwere Eingriffe in die persönliche Freiheit. Mit gutem Grund sagen wir in praktisch allen Rechtsgebieten, dass solche Durchsuchungen nur auf richterlichen Befehl hin erfolgen dürfen.

Wir alle wollen, dass Missbräuche im Transplantationswesen geahndet und scharf verurteilt werden. Aber rechtfertigt das, grundlegende persönliche Freiheitsrechte derart einzuschränken, dass jede Verwaltungsstelle, die davon betroffen ist, das tun darf? Transplantiert wird in den grösseren Kantonen. Wir wissen, dass in praktisch allen Kantonen innerhalb von ein bis zwei Stunden ein richterlicher Befehl möglich ist, wenn ausreichende Verdachtsmomente vorliegen. Ein Richter soll derart schwerwiegende Eingriffe anordnen - und nicht eine Verwaltungsstelle. Unsere Kommission und der Rat sind dieser Auffassung bisher immer gefolgt.

Nun gibt es tatsächlich das Argument, wir hätten das ja auch in anderen Bereichen gestattet, bei Genlex beispielsweise. Aber wir sollten die Fehler, die dort gemacht wurden, hier nicht wiederholen.

Auch der Kommissionsmehrheit ist es nicht wohl bei ihrer Lösung. Wir haben nämlich in der Kommission einstimmig [PAGE 561] beschlossen, an der nächsten Sitzung eine Motion vorzubereiten, wonach die Bundesgesetze auf diese Bestimmungen hin durchzukämmen und überall, wo wir zu weit gegangen sind, die Bestimmungen wieder zu ändern sind: Hausdurchsuchungen, persönliche Durchsuchungen durch richterlichen Befehl, aber nicht nach Ermessen einer Verwaltungsstelle.

Ich meine mit der Minderheit: Es ist nicht konsequent, wenn wir heute eine solche Bestimmung einführen und morgen eine Motion deponieren, um sie wieder aufzuheben. Es ist konsequenter, wenn wir uns heute dieser Bestimmung des Nationalrates widersetzen. Der Schutz der Grundrechte rechtfertigt diese Differenz. Allerdings ist der Preis eine Einigungskonferenz. Ich bin aber überzeugt: Wenn der Nationalrat die Musse hat, die Tragweite seiner Bestimmung zu erkennen, wird er sich uns in der Einigungskonferenz anschliessen. Das wird möglich sein. Der Nationalrat wird auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass es uns um eine korrekte und gezielte Strafverfolgung geht, aber nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, und dass wir Einbrüche dieser Art in die Rechtsstaatlichkeit, die bereits erfolgt sind, nicht weiterführen wollen.

Mit gutem Grund hat darum auch Herr Bundesrat Couchepin im Nationalrat eine Vermittlungslösung unterstützt, welche allerdings knapp unterlegen ist. Es besteht die begründete Aussicht, dass sich der Nationalrat in der Einigungskonferenz entweder unserer Lösung anschliesst oder aber zumindest einer sachlich weniger stossenden Vermittlungslösung. Mit dieser Lösung werden wir glaubwürdiger die Änderung der bisherigen Fehlbestimmungen an die Hand nehmen können, als wenn wir heute eine Lösung treffen, die uns selber stört und die zu ändern wir bereits morgen mit einer Motion den Auftrag geben.

Aus diesen Gründen darf ich Sie bitten, der Minderheit zu folgen.

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